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Mitteilung
10. März 2022
 
 

Kanton führt neue Schatzungsmethode für Kataster- und Eigenmietwerte ein

Seit dem 1. Januar 2022 werden im Kanton Luzern Katasterschatzungen nach einer einfacheren und transparenteren Methode erstellt. Bis 2026 erhalten alle Grundstücke im Kanton eine neue Schatzung. Die neu gestalteten Schatzungsanzeigen haben dabei nur noch informativen Charakter, ein allfälliges Rechtsmittel ist im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für die Einkommens- und Vermögenssteuern zu ergreifen. Die Dienststelle Steuern stellt auf ihrer Webseite umfassende Informationsangebote zur Verfügung.

Seit dem 1. Januar 2022 werden Katasterschatzungen nach einer einfacheren und transparenteren Methode erstellt (siehe Kurzmitteilung vom 1. Oktober 2021). Durch die vereinfachte Methode wird der Prozess beschleunigt und der Aufwand reduziert. Das generiert dem Staat jährliche Kosteneinsparungen im Umfang von 1,5 Millionen Franken. Die von Kanton Luzern für die Ermittlung der Landwerte verwendete Methode wird auch von anderen Kantonen (z.B. Kanton Zürich) sowie von Banken (z.B. Luzerner Kantonalbank) eingesetzt.

Bis 2026 erhalten alle Grundstücke eine neue Schatzung
In den nächsten Wochen werden erste Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer Schatzungsanzeigen nach neuem Recht erhalten. Alle Grundstücke im Kanton Luzern werden bis 2026 neu bewertet. Die Reihenfolge der Bewertungen wird durch die Dienststelle Steuern festgelegt. Bis die neue Schatzung vorliegt, bleibt die bisherige Schatzung in Kraft. Die bisherige, jährliche Indexierung des Mietwertes entfällt ab dem Jahr 2022.

Die vollständig neu gestalteten Schatzungsanzeigen sind übersichtlich und enthalten alle für die Bewertung verwendeten Werte. So können Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer die ermittelten Werte gut nachvollziehen. Die Schatzungsanzeige hat nur noch informativen Charakter. Neu ist ein allfälliges Rechtsmittel im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für die Einkommens- und Vermögenssteuern zu ergreifen.

Weiterführende Informationsangebote
Auf der Webseite der Dienststelle Steuern (www.steuern.lu.ch) finden Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer unter der Rubrik «Schatzungswesen» verschiedene weiterführende Informationen. In zwei Videos werden die neue Webkarte Landwerte zu Steuerzwecken im kantonalen Geoportal und die neue Schatzungsmethode erklärt. Eine Informationsbroschüre enthält die wichtigsten Informationen. Auf der Webseite findet sich ferner der Link auf die Webkarte und ab Mitte März auch jener auf die neuen Schatzungsweisungen.

Anhang
Erklär-Videos - mit folgenden QR-Codes gelangen Sie zu den Clips:
Informationsbroschüre «Informationen zur Schatzungsanzeige»
 
 
Finanzdepartement
Judith Setz
Stv. Leiterin Kommunikation
medien.fd@lu.ch
(erreichbar am 10. März von 10.00 bis 11.00 Uhr)
 
 
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