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Mitteilung
14. November 2022
 
 

Weiterentwicklung regionale Kulturförderung: Die Kommission will auch Kulturinstitutionen fördern

Die kantonsrätliche Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) hat die vom Regierungsrat vorgelegte Botschaft zur Neuorganisation der regionalen Kulturförderung behandelt. Die EBKK vermisst, dass die kantonale Strukturförderung von regional bedeutenden Kulturinstitutionen geregelt wird. Sie beantragt mit grosser Mehrheit die Rückweisung der Botschaft und verlangt vom Regierungsrat, die Projekt- und Strukturförderung als Gesamtpaket für die politische Beratung auszuarbeiten.

Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) des Luzerner Kantonsrates hat unter dem Vorsitz von Rahel Estermann (Grüne/Junge Grüne, Luzern) die Botschaft 126, «Weiterentwicklung regionale Kulturförderung Entwurf Änderung des Kulturförderungsgesetzes», behandelt. Um eine fundierte Beurteilung vornehmen zu können, hat die Kommission auch schriftliche Stellungnahmen der Regionalen Entwicklungsträger eingeholt und den vlg (Verband Luzerner Gemeinden) für eine Anhörung eingeladen.

Die Botschaft zeigt die Weiterentwicklung im Bereich der Projektförderung auf. Mit der Projektförderung verpflichten sich alle Gemeinden, mindestens einen Franken pro Einwohnerin/Einwohner pro Jahr an die regionale Kulturförderung beizutragen. Gleichzeitig beteiligt sich der Kanton mit einem jährlichen «Kulturfranken» pro Kopf. Nach der dreijährigen Pilotphase sollen nun die gesetzlichen Grundlagen für eine definitive Umsetzung geschaffen werden.

Botschaft weist eine Lücke auf
Die Strukturförderung von regional bedeutenden Kulturinstitutionen ist als Ergänzung zur Projektförderung von elementarer Wichtigkeit, so die geschlossene Auffassung der EBKK. Eine von der Regierung eingesetzte Arbeits- und Steuerungsgruppe hat vertiefte Abklärungen für eine kantonale Beteiligung bei der Strukturförderung vorgenommen und einen Vorschlag unterbreitet, welcher eine breite Abstützung in den Regionen fand. Die Regierung kam jedoch zum Schluss, dass kantonale Strukturbeiträge der bestehenden und bewährten Aufgabenteilung in der Kulturförderung widersprechen. Nach ihrer Einschätzung sollen die Gemeinden und Regionen weiterhin für die Kulturinstitutionen mit regionaler Ausstrahlung zuständig bleiben. Die Kommission bedauert dies sehr. Lag doch von der Regierung eingesetzten Arbeits- und Steuerungsgruppe eine fortgeschrittene Lösung auf dem Tisch.

Es braucht die Struktur- genauso wie die Projektförderung
Die Botschaft (B 126) ist ohne Regelung der Strukturförderung aus Sicht der gesamten EBKK unvollständig. Mit der beantragten Rückweisung fordert eine Mehrheit der Kommission den Regierungsrat auf, eine kantonale Regelung und Mitfinanzierung der regionalen Strukturförderung gemäss dem Prüfauftrag der Arbeits- und Steuerungsgruppe auszuarbeiten. Eine Minderheit sprach sich dafür aus, die vorliegende Botschaft anzunehmen und der Regierung den zu ergänzenden Teil bezüglich der Strukturförderung mittels einer Kommissionsmotion verbindlich in Auftrag zu geben. Für die Kommission von zentraler Bedeutung ist, dass bis zur Lösung die Pilotprojekte für die regionale Projektförderung innerhalb der einzelnen RETs nahtlos weitergeführt werden. Es darf nicht sein, dass die Kulturgelder aufgrund der Verzögerungen eingestellt werden.

Das Geschäft wird voraussichtlich an der November-Session 2022 im Kantonsrat behandelt.
 
 
Rahel Estermann
Präsidentin EBKK
Telefon 079 423 25 81
rahel.estermann@lu.ch
 
 
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