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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
22. September 2022
 
 

Regierungsrat unterstützt die Stellungnahme der EnDK zu den Verordnungsentwürfen zur Gasmangellage

Der Kanton Luzern unterstützt die Stellungnahme der EnDK und legt dabei besonderen Wert darauf, dass der Ausnahmekatalog von den Verboten und Beschränkungen sowie von der Kontingentierung unter Einbezug der Kantone und deren Führungsorganisationen oder -stäben überarbeitet wird. In diesem Zusammenhang verlangt er, dass neben den Alters- und Pflegeheimen auch weitere Institutionen für beeinträchtigte Personen mit Pflegebedarf oder mit Bedarf nach anderer spezieller Unterstützung von den Massnahmen ausgenommen werden. Auch sämtliche Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit sind in ihren sicherheitsrelevanten Bereichen von den Massnahmen auszunehmen. Mit den vorgesehenen Kontrollen durch die Kantone und den Strafbestimmungen ist der Kanton Luzern nicht einverstanden. Diesbezüglich muss der Bund genauere Angaben darüber machen, was genau zu kontrollieren ist und es ist das Ordnungsbussenverfahren für anwendbar zu erklären.

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Kantonale Verwaltung Seetalplatz (KVSE): Jury steht fest

Der Kanton Luzern führt für die künstlerische Mitgestaltung der Kantonalen Verwaltung Seetalplatz (KVSE) einen 2-stufigen Wettbewerb durch. Folgende Mitglieder wurden vom Regierungsrat in die Jury des Wettbewerbs Kunst und Bau berufen:

Sachjury (Vertreterinnen und Vertreter der kantonalen Verwaltung)
Gaby Schmidt, Daniel Duss, René Schmid, Roger Stutz

Fachjury (Kunst-Expertinnen und -Experten)
Fanni Fetzer, Gerold Kunz, Daniel Pescia, Silja Olivia Risi, Daniela Schönbächler, Bettina Staub Domingos
 
 

Luzerner Stellungnahme zur Revision der gymnasialen Maturität

Der Kanton Luzern hat im Rahmen der nationalen Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität Stellung zu den Vorlagen genommen. Grundsätzlich wird den vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt. Sie sind geeignet, die Voraussetzungen für den prüfungsfreien Hochschulzugang sicherzustellen und zu einer vertieften Gesellschaftsreife zu führen. Gegen die festgestellte Überfrachtung der gymnasialen Lehrgänge sind jedoch in der Vernehmlassungsvorlage keine Lösungsansätze zu erkennen. Konkret erachtet der Kanton Luzern die Anzahl von 16 für die Matura zählenden Fächern als zu gross und beantragt darum, dass zwischen eigentlichen Maturitätsfächern und Grundlagenfächern, die im Verlauf der gymnasialen Bildung zwar unterrichtet werden, jedoch nicht zu einer Maturitätsnote führen, unterschieden wird. In diesem Zusammenhang könnten zusätzliche Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler geschaffen werden. Weiter schlägt der Kanton Luzern vor, dass Englisch künftig als obligatorisches Grundlagenfach für alle Schülerinnen und Schüler geführt wird. Zudem wird angeregt, zu prüfen, ob bei den Maturitätsprüfungen der Fokus stärker auf die basalen Studierkompetenzen (insbesondere Deutsch und Mathematik) gelegt werden kann.

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Keine Zinszahlungen für vorgängig bezahlte Steuern

Der Regierungsrat legt jeweils im Herbst die Zinssätze für vorzeitige und verspätete Zahlungen der Steuerforderungen des Folgejahres fest. Aufgrund der aktuellen Zinssituation bleiben die steuerlichen Ausgleichszinssätze für Staats- und Gemeindesteuern 2023 wie in den Vorjahren bei null Prozent. Das heisst: Wer die Steuern im Voraus begleicht oder zu viel bezahlt, erhält keinen Zins auf den einbezahlten Betrag.

Anders sieht es bei Verzug aus: Wird die finale Steuerrechnung nicht innerhalb der 30-tägigen Frist beglichen, so wird ein Verzugszins von 3,5 Prozent auf den Steuerbetrag erhoben.
 
 
Staatskanzlei Luzern
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