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Kurzmitteilung
3. November 2022
 
 

Ergänzungsleistungen: Kanton Luzern verzichtet auf Beschwerde

Der Kanton Luzern musste im Juni 2020 aufgrund eines Urteils des Kantonsgerichts die für Beziehende von Ergänzungsleistungen (EL) im Pflegeheim anrechenbaren Heimtaxen rückwirkend auf Anfang 2020 erhöhen. Die rückwirkende Einführung der neuen Taxgrenze, die vom Bund genehmigt wurde, hat dazu geführt, dass der Bund dem Kanton Luzern für die EL des Jahres 2020 einen um rund 6,4 Millionen Franken zu hohen Beitrag ausgerichtet hat. Diesen Betrag fordert der Bund nun vom Kanton zurück.

Nach entsprechenden rechtlichen Abklärungen verzichtet der Regierungsrat darauf, gegen diese Rückforderung Beschwerde zu führen, da sie berechtigt erscheint. Die Rückforderung geht zulasten der Gemeinden, da sie im Kanton Luzern für die Finanzierung der EL zuständig sind. Sie wurden Anfang Jahr gebeten, entsprechende Rückstellungen zu bilden. Der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) wurde über den Entscheid vorinformiert und konnte Einsicht in die rechtliche Beurteilung nehmen.
 
 
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