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Mitteilung
18. November 2022
 
 

Der Kanton will das Steuergesetz anpassen – und die Bevölkerung und Unternehmen entlasten

Die Luzerner Regierung plant eine Revision des Steuergesetzes voraussichtlich auf das Jahr 2025. Anlass für die Revision geben der Wirkungsbericht Existenzsicherung 2021 sowie das aktuelle Finanzleitbild 2022 des Kantons Luzern. Mit der gesetzlichen Anpassung soll die Steuerbelastung in allen Bereichen gesenkt werden, insbesondere bei tiefen Einkommen. Mit der demnächst in Kraft tretenden, aber noch nicht konkret definierten OECD-Mindestbesteuerung für Unternehmen, sollen zugleich optimale Rahmenbedingungen für Firmen geschaffen werden.

Die letzte Steuergesetzrevision hat der Kanton Luzern im Jahr 2020 durchgeführt. Jetzt plant der Luzerner Regierungsrat ein neues Paket an steuerlichen Veränderungen, welches auf das Jahr 2025 umgesetzt werden soll. Fest steht: Diese Revision kann erst vorangetrieben werden, wenn die Vorgaben durch den Bund der OECD-Mindestbesteuerung definitiv vorliegen. Die Steuergesetzrevision, die ab heute (18. November 2022) in der Vernehmlassung ist, geht zurück auf den Wirkungsbericht Existenzsicherung 2021 und das kantonale Finanzleitbild 2022. Profitieren von der Steuergesetzrevision sollen natürliche und juristische Personen. So unter anderem natürliche Personen, die ein tiefes Einkommen aufweisen. Damit will der Luzerner Regierungsrat die Schwelleneffekte beim Austritt aus der wirtschaftlichen Sozialhilfe reduzieren. Zudem soll die Revision des Steuergesetzes dem OECD/G20-Vorhaben zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft Rechnung tragen. Bei der Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung geht es vor allem darum, die Unternehmen im Kanton Luzern zu halten und weiterhin als attraktiven Standort zu gelten.

Folgende wesentlichen Massnahmen schlägt die Luzerner Regierung vor:

Natürliche Personen:
  • neuer degressiver Sozialabzug für tiefe Einkommen,
  • Vereinfachung und Erhöhung des Kinderabzugs auf neu 10'000 Franken bzw. 12'800 Franken bei Aufenthalt am auswärtigen Ausbildungsort,
  • Erhöhung des Abzugs für die Drittbetreuung von Kindern von 6'000 Franken auf 25'000 Franken,
  • neuer Tarif für Kapitalleistungen aus Versicherung und Vorsorge – unabhängig des Zivilstandes.

    Juristische Personen:
  • Einführung einer festen Kapitalsteuer von 0,01 Promille für das gesamte steuerbare Eigenkapital,
  • Patentbox mit einer Entlastung von neu 90 statt 10 Prozent,
  • optional zusätzlicher Abzug von 50 Prozent des Aufwands für Forschung und Entwicklung,
  • kantonale nicht-fiskalische Standortmassnahmen im Zusammenhang mit der Einführung der OECD-Mindestbesteuerung.

    Die finanziellen Auswirkungen der Massnahmen werden kantonal einerseits durch die Mehreinnahmen der OECD-Mindeststeuer getragen. Andererseits sind im aktuellen Aufgaben- und Finanzplan 2023–2026 jährlich 40 Millionen Franken eingestellt.

    Die Luzerner Regierung ist überzeugt, «ein ausgewogenes Paket für die Bevölkerung und die Unternehmen im Kanton Luzern erarbeitet zu haben», sagt Finanzdirektor Reto Wyss und fügt an: «Wir holen mit der geplanten Steuergesetzrevision die gesamte Bevölkerung ab und tragen überdies auch den Anliegen der Luzerner Gemeinden Rechnung.» Wichtig ist der Luzerner Regierung, dass Luzern weiterhin ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftskanton bleibt.

    Die Vernehmlassungsfrist endet am 17. Februar 2023. Anschliessend wird das Luzerner Finanzdepartement eine Botschaft zur Steuergesetzrevision erarbeiten.
    Strategiereferenz
    Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
    Luzern steht für Lebensqualität
    Anhang
    Vernehmlassungsbotschaft
    Infographik Steuergesetzrevision
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    Yasmin Kunz
    Leiterin Kommunikation
    Finanzdepartement
    Telefon 041 228 55 39
     
     
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