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Steuererklärungen: Mahngebühren vermeiden
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Die allgemeine Frist für das Einreichen der Steuererklärung ist Ende März abgelaufen. Wer mehr Zeit benötigt, kann auf der Website der Dienststelle Steuern mit wenigen Klicks eine Fristverlängerung erwirken (Link).
Wie jedes Jahr ist die allgemeine Frist für das Einreichen der Steuererklärung am 31. März abgelaufen. Wer mehr Zeit benötigt, kann die Frist via Website (Link) der kantonalen Dienststelle Steuern online verlängern.
Die erste kostenlose Mahnung erfolgt jeweils im April mit einer Nachfrist von 14 Tagen. Hat man dieses Zeitfenster ebenfalls verpasst und keine Verlängerung beantragt, stellt die Dienststelle Steuern die zweite Mahnung aus. Für diese wird eine Gebühr von 40 Franken erhoben.
Für unselbständigerwerbende und nichterwerbstätige Personen kann via Website eine Verlängerung bis maximal Ende August beantragt werden.
Selbständigerwerbende und juristische Personen haben für das Einreichen der Steuererklärung eine allgemeine Frist bis 31. August. Für diese Steuerpflichtigen kann gar eine Frist bis maximal Ende Dezember beantragt werden.
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