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lawa – Newsletter Landwirtschaft
Mai 2022

Sehr geehrte Damen und Herren
Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 
Änderung beim Agate Login
Seit dem 27. April 2022 ist beim Onlineportal Agate ein neues Anmeldeverfahren verfügbar. Agate ist an das zentrale Anmeldesystem der Bundesverwaltung angeschlossen. Erstellen Sie noch heute Ihr CH-LOGIN. Hinweis: Sie benötigen keine Zweifaktorenauthentifizierung (Zugang wie beispielsweise bei einem Bankkonto). Eine E-Mail Adresse ist jedoch zwingend. Wir empfehlen das Video «Schritt für Schritt Anleitung», welches das neue Anmeldverfahren genau erklärt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Agate-Helpdesk. E-Mail: info@agatehelpdesk.ch, Telefon: 0848 222 400
 
 
Bewirtschafterwechsel 2022 – fehlende Unterlagen einreichen
Für die Ausrichtung der Akontozahlung müssen alle Unterlagen im Zusammenhang mit einem Bewirtschafterwechsel bis am 1. Juni 2022 bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) vorliegen. Sofern am 1. Juni 2022 Unterlagen noch ausstehend sind, können diese bis am 15. September 2022 gegen Gebühr nachgereicht werden. Die gesamten Direktzahlungen werden dann im Rahmen der Hauptzahlung ausgerichtet.
 
 
Informationsveranstaltung über neue Direktzahlungsprogramme 2023
Diesen April hat der Bundesrat das erste Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft verabschiedet. Was das Verordnungspaket beinhaltet? Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert am 8. und 16. August 2022 jeweils um 19.30 Uhr in einer Onlineveranstaltung. Bitte reservieren Sie sich einer dieser Termin. Weitere Informationen folgen im nächsten Newsletter.
 
 
Einjähriges Berufkraut – Ausbreitung eindämmen
Das Einjährige Berufkraut ist ein sogenannter invasiver Neophyt. Es verbreitet sich schnell und stark. Das Gewächs gefährdet die Biodiversität und kann landwirtschaftlich genutzte Wiesen und Weiden beeinträchtigen. Helfen Sie mit! Momentan ist der ideale Zeitpunkt für die Entfernung des Berufkrauts. Für eine erfolgreiche Entfernung graben oder hacken Sie die ganze Pflanze inklusive Wurzel aus. Die Pflanzenrosetten und Stängel ohne Blütenstand können kompostiert werden. Blühende Pflanzen müssen über den Kehricht oder mit dem Neophytensack entsorgt werden.
 
 
Krähen von Neuansaaten fernhalten
Zur Brutzeit vertilgen Krähen zahllose Mäuse und Schnecken, was sie zu Nützlingen macht. Zur Saatzeit können sie jedoch an Maisfeldern grosse Schäden anrichten, indem sie die Saat wegpicken. Vorbeugende Massnahmen sind dann wichtig.
 
 
Stickstoffreduzierte Phasenfütterung wird weiterhin gefördert
Im Rahmen der freiwilligen Ressourceneffizienzbeiträge wird die stickstoffreduzierte Phasenfütterung bei Schweinen mit differenzierteren Bestimmungen ab 2023 weiterhin gefördert. Dabei darf ein gesamtbetrieblicher Grenzwert an Rohprotein nicht überschritten werden. Dieser Grenzwert wird in Abhängigkeit der Tierkategorien berechnet. Für Biobetriebe gibt es differenzierte Grenzwerte. In den nächsten Tagen wird durch den Bund ein Faktenblatt wie auch ein Excel-Tool für die Berechnung des betriebsspezifischen Grenzwertes aufgeschaltet. Als Übergangslösung müssen 2023 bei der Mast noch nicht zwei unterschiedliche Futter eingesetzt werden. Ab 2024 wird bei den Mastschweinen und Remonten eine Phasenfütterung Voraussetzung. Im Kanton Luzern wird dann die stickstoffreduzierte Phasenfütterung, gemäss dem Massnahmenplan II Luftreinhaltung, Teilplan Ammoniak, für alle Schweinehaltenden ab 10 GVE je Betrieb als Pflicht eingeführt. Da die Anforderungen mit dem Bundesprogramm identisch sind, können die Ressourceneffizienzbeiträge weiterhin bezogen werden.
 
 
lawa-Bericht 2021
Titelbild lawa-Bericht
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) hat einen breiten Aufgabenbereich. Nebst der Landwirtschaft und dem Wald ist sie für die Jagd, Fischerei, Landschaft und Natur zuständig. Im lawa-Bericht 2021 können Sie sich ein Bild über die verschiedenen Tätigkeitsfelder machen. Unter anderem hat sich die Dienststelle mit grundlegenden Themen wie der Baumartenzusammensetzung unserer zukünftigen Wälder, dem Potenzial von Spezialkulturen wie Obst-, Wein- oder Beerenbau oder der Fachplanung «Ökologische Infrastruktur» auseinandergesetzt. Lesen Sie die Details im Bericht.
 
 
Die nächsten Termine
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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