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Mitteilung
24. November 2022
 
 

Kanton Luzern nimmt Zivilschutzanlage in Dagmersellen für die Notunterbringung in Betrieb

Seit Ende Oktober steigt die Zahl der Personen, die vorzeitig aus den Bundesasylzentren in den Kanton Luzern eintreten, stark an. Zugleich hält der Zustrom von schutzsuchenden Personen aus der Ukraine weiter an. Die Unterbringung sämtlicher geflüchteter Personen erschwert sich weiter. Deshalb nimmt der Kanton die Zivilschutzanlage in Dagmersellen per heute, 24. November 2022, für die kurzfristige Unterbringung in Betrieb. Sie bietet Platz für 80 Personen.

Am 25. Oktober 2022 entschied das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf Basis der «Eckwerte der gemeinsamen Notfallplanung von Bund und Kantonen im Bereich Asyl» und des Asylgesetzes, dass angesichts der kritischen Unterbringungslage Personen aus dem ordentlichen Asylverfahren früher in die Kantone übertreten.

Zum Einen werden Personen mit negativem Asylentscheid und einer Wegweisungsverfügung bereits vor Verfahrensablauf den Kantonen überstellt. Weiter werden den Kantonen aber auch Asylsuchende zugewiesen, bei welchen noch kein Asylentscheid vorliegt. Ihr Asylverfahren wird wieder aufgenommen, sobald beim SEM genügend Bearbeitungskapazitäten bestehen. Im November wurden bisher rund 100 Personen aus dieser Gruppe zur vorübergehenden Unterbringung zugewiesen. Nicht für alle diese Asylsuchenden steht in den bestehenden kantonalen Asylzentren genügend Platz zur Verfügung. Aus diesem Grund muss die bereitgestellte Zivilschutzanlage umgehend in Betrieb genommen werden.

Die Zivilschutzanlage in Dagmersellen wird als Notunterkunft in Betrieb genommen. Das heisst, dass die Asylsuchenden nur kurzfristig dort bleiben sollen.

Herausforderungen bleiben gross
Seit Aktivierung des Schutzstatus S am 12. März 2022 durch den Bundesrat haben über 69'000 Personen den Status S erhalten. Auch die Zahl der regulären Asylgesuche ist hoch. So werden gemäss Prognose des Bundes bis Ende 2022 rund 22'000 Asylgesuche in der Schweiz gestellt. Davon liegt das Aufnahmesoll des Kanton Luzerns bei 4,9 Prozent.

Aktuell befinden sich über 6400 geflüchtete Personen in der Zuständigkeit des Kanton Luzern. Davon stammen rund 3900 Personen aus dem ordentlichen Asyl- und Flüchtlingsbereich und 2500 Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S. Gemäss Stand vom 24. November 2022 wurden dem Kanton Luzern im November bereits 243 Personen zugewiesen.

Aufgrund dieser Entwicklungen hatte der Regierungsrat am 8. November 2022 beschlossen, die Notlage per sofort auf den gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich auszudehnen. Zuvor war die Notlage auf die Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine beschränkt.

Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) arbeitet laufend daran, die Unterbringungsmöglichkeiten zu erweitern, damit allen Geflüchteten eine Unterbringung garantiert werden kann. So wurde im November eine temporäre Unterkunft in Nottwil mit Platz für 70 Personen in Betrieb genommen. Voraussichtlich anfangs Dezember folgt eine weitere temporäre Unterkunft in Sempach für rund 60 Personen. Die Lage im Asyl- und Flüchtlingswesen bleibt unverändert angespannt.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Zusammenhalt
 
 
Leona Wetzlinger
Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF)
Fachspezialistin Kommunikation
leona.wetzlinger@lu.ch
 
 
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