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Mitteilung
30. Oktober 2023
 
 

Kanton Luzern würdigt Engagement von betreuenden Angehörigen

Jährlich leisten pflegende Angehörige in der Schweiz rund 80 Millionen Stunden unbezahlte Arbeit. Am 30. Oktober 2023, dem nationalen Tag der betreuenden und pflegenden Angehörigen, dankt Regierungsrätin Michaela Tschuor für dieses wichtige gesellschaftliche Engagement. Im Kanton Luzern erhalten betreuende Angehörige ab dem 1. Januar 2024 eine Anerkennungszulage. Vernetzte Angebote entlasten und stärken die pflegenden Angehörigen noch besser.

Nach neusten Schätzungen werden in der Schweiz jährlich rund 80 Millionen Stunden unbezahlte Arbeit für die Betreuung und Pflege von nahestehenden Personen geleistet. Es ist klar: Ohne betreuende Angehörige wäre vieles undenkbar – in der Familie ebenso wie in der Gesellschaft. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Pflege und Betreuung von Familienmitgliedern künftig noch wichtiger und verdient entsprechende Anerkennung. Darum stehen diese Menschen am 30. Oktober, dem nationalen Tag für pflegende und betreuende Angehörige, im Fokus.

Pflegende und betreuende Angehörige verdienen Anerkennung und Dank
Gesundheits- und Sozialdirektorin Michaela Tschuor würdigt das wichtige und wertvolle Engagement der betreuenden und pflegenden Angehörigen im Kanton Luzern. «Im Kanton Luzern gibt es Angehörige, die regelmässig und teilweise über einen längeren Zeitraum Familienmitglieder betreuen und pflegen», sagt sie. «Was sie leisten, ist enorm wertvoll für die Gesellschaft und verdient meine allergrösste Anerkennung. Als Gesundheits- und Sozialdirektorin danke ich allen betreuenden und pflegenden Angehörigen ganz herzlich für ihr grosses und unermüdliches Engagement.»

Neue Leistungen für betreuende Angehörige - informieren Sie sich!
Sich um Angehörige zu kümmern, ist eine sehr wertvolle, aber auch anspruchsvolle Aufgabe. Wenn Sie eine Person regelmässig und unentgeltlich bei alltäglichen Tätigkeiten wie dem Essen oder dem Einkaufen unterstützen, haben Sie ab 1. Januar 2024 möglicherweise Anspruch auf eine Anerkennungszulage. Um diese Leistung und Gutscheine für die Nutzung von Entlastungsangeboten zu beantragen, können Menschen mit Hilflosenentschädigung ab 1. Januar 2024 bei der WAS Ausgleichskasse ein Gesuch einreichen. Mehr Informationen finden Sie unter www.was-luzern.ch/betreuung-angehoerige und www.disg.lu.ch/themen/Betreuende_Angehoerige.

Vernetzte Angebote entlasten und stärken pflegende Angehörige
«Pflegende Angehörige finden bei Bedarf im Kanton Luzern vielfältige Dienstleistungen. Damit Angehörige schnell das passende Angebot finden, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Organisationen sehr wichtig», betont Michaela Tschuor. Das schweizweit erste Netzwerk für pflegende und betreuende Angehörige von Caritas, des Schweizerischen Roten Kreuzes Kanton Luzern, von Pro Senectute sowie des Spitex Kantonalverbandes Luzern entlastet und stärkt pflegende Angehörige mit folgenden Angeboten: Anstellung und Begleitung von pflegenden Angehörigen, Pflegedienstleistungen, Bildungs-, Entlastungs- und Fahrangebote, Sozial- und Finanzberatung, Coaching sowie Mahlzeitendienste. Alle Informationen sind unter www.angehoerige-lu.info zu finden.
 
 
Edith Lang
Dienststellenleiterin
Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Telefon 041 228 57 79
edith.lang@lu.ch
(erreichbar am 30.10.2023 von 09.30 Uhr bis 10.00 Uhr)
 
 
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