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Mitteilung
22. September 2024
 
 

Deutliches Ja zur Steuergesetzrevision 2025

Die Stimmberechtigten des Kantons Luzern haben die Revision des Steuergesetzes 2025 mit 66,9 Prozent klar angenommen. Damit profitieren die Luzerner Bevölkerung und die hiesigen Firmen von Steuerentlastungen. Die Regierung nimmt das deutliche Resultat mit Freude zur Kenntnis und dankt der Luzerner Stimmbevölkerung für das Vertrauen. Mit dem Ja bleibt die steuerliche Attraktivität und finanzielle Stabilität des Kantons Luzern auch in Zukunft erhalten.

Mit einem Ja-Anteil von 66,9 Prozent haben die Stimmberechtigten des Kantons Luzern am heutigen Abstimmungssonntag der Steuergesetzrevision 2025 zugestimmt. «Diese deutliche Zustimmung ist ein wichtiges Zeichen für unsere Finanz- und Steuerstrategie im Kanton Luzern. Die steuerlichen Entlastungen für Familien und Personen mit einem niedrigen Einkommen ist der Luzerner Regierung ein grosses Anliegen.» Weiter betont der Luzerner Finanzdirektor Reto Wyss, sei es vor dem Hintergrund der OECD-Mindestbesteuerung wichtig, «die Attraktivität für Unternehmen im Kanton zu stärken.» (siehe Kasten am Ende der Mitteilung)

«Die Ausgewogenheit der Steuergesetzrevision sei gewiss ein wesentlicher Faktor für das deutliche Ja gewesen», so Reto Wyss. Dank der deutlichen Annahme profitiert die Bevölkerung im Kanton Luzern weiterhin von guten Dienstleistungen bei einer moderaten Steuerbelastung. Die Stimmbeteiligung lag bei 45,6 Prozent.

Dank Ja: Beteiligung der Gemeinden an den OECD-Mehrerträgen geregelt

Die Steuergesetzrevision bietet die Rechtsgrundlage für die Beteiligung der Luzerner Gemeinden an den OECD-Mehrerträgen. Diese Rechtsgrundlage ist für den Kanton sowie die Kommunen wichtig. Die Beteiligung an den OECD-Mehrträgen wird den Gemeinden helfen, die Steuerausfälle, die durch die Gesetzesrevision anfallen, abzufedern. Die Luzerner Regierung veranschlagt die Mehrerträge aus der OECD-Mindestbesteuerung mit 400 Millionen Franken. Davon sollen 80 Millionen Franken an die Luzerner Gemeinden gehen.

Die Änderung des Steuergesetzes tritt trotz hängiger Stimmrechtsbeschwerde der SP beim Bundesgericht per 1. Januar 2025 in Kraft. Der Entscheid des Bundesgerichtes wird mutmasslich im kommenden Jahr erwartet. Die Steuern sind immer rückwirkend zu deklarieren – das heisst: Die Steuerdeklarationssoftware wird per Ende 2025 angepasst, damit die Steuerpflichten des Kantons Luzern Anfang 2026 die auf die Steuergesetzrevision 2025 angepasste Software zur Verfügung haben.


Steuergesetzrevision 2025 des Kantons Luzern
Mit dem heutigen Ja werden bei den natürlichen Personen tiefe Einkommen steuerlich entlastet, die Kinderabzüge vereinfacht und erhöht und die Steuern auf Kapitalleistungen aus Versicherungs- und Vorsorgeleistungen reduziert. Die juristischen Personen profitieren von der Senkung der Kapitalsteuer in zwei Schritten und der Entlastung einer Gewinnsteuer für Patente. Zudem kann der Regierungsrat einen Steuerabzug für den Aufwand für Forschung und Entwicklung einführen.

Anhang
Abstimmungsresultat
 
 
Medienkonferenz mit Regierungspräsident Reto Wyss
Sonntag, 22. September 2024 von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Finanzdepartement, Bahnhofstrasse 19, Luzern (Sitzungszimmer 101)
 
 
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