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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
17. Januar 2024
 
 

Beromünster: Regierungsrat genehmigt Gesamtrevision der Ortsplanung

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Beromünster haben an der Urnenabstimmung vom 27. November 2022 eine Gesamtrevision der Ortsplanung beschlossen. Diese umfasst das Bau- und Zonenreglement (BZR), den Zonenplan Siedlung sowie die Zonenpläne Landschaft Nord und Süd. Die Revision beinhaltet einerseits die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts mit der Einführung der Überbauungsziffer und der Gesamthöhe sowie damit zusammenhängend einer neuen Einteilung der Bauzonen. Des Weiteren führt die Gesamtrevision die Ortsplanungen der fusionierten Ortsteile Beromünster, Neudorf, Gunzwil und Schwarzenbach zusammen. Die Stimmberechtigten beschlossen verschiedene Ein- und Auszonungen sowie Umzonungen und die Festlegung des Gewässerraums. Die Gemeinde Beromünster weist gemäss dem kantonalen Richtplan (KRP) ausreichend grosse Bauzonen für das vorgesehene Wachstum auf und gilt deshalb als «Kompensationsgemeinde», d.h. Einzonungen müssen mit Auszonungen kompensiert werden. Sie hat mehrere solcher Einzonungen vorgenommen und mit flächengleichen Auszonungen kompensiert. Die Mehrwertabgaben aus den Einzonungen werden für die Entschädigung der Auszonungen verwendet, basierend auf einer gütlichen Einigung zwischen Kanton, Gemeinde und Grundeigentümern. Insgesamt ist die Ortsplanung der Gemeinde Beromünster wie beschlossen recht- und zweckmässig und der Regierungsrat hat diese unter Abweisung der dagegen eingereichten Beschwerden, soweit darauf einzutreten war, genehmigt.
 
 

Strommangellage: Kanton Luzern begrüsst Verordnung zur Reduktion des Energieverbrauchs im Schienenverkehr

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat die Kantone eingeladen, Stellung zu nehmen zu den Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs elektrischer Energie im Personen- und Güterverkehr auf Schienen im Falle einer Strommangellage. Die Verordnung legt fest, welche Massnahmen die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (öV) sowie des Schienengüterverkehrs im Falle einer Strommangellage durchführen müssen. Aus Sicht des Kantons Luzern ist es wichtig, dass sich die öV-Unternehmen und jene des Güterverkehrs auf der Schiene auf eine mögliche Energiemangellage vorbereiten, um die Grundversorgung der Schweiz gewährleisten zu können. Die vier vorgeschlagenen Eskalationsstufen zur Reduktion des Personenverkehrs erachtet der Regierungsrat als einen gangbaren Weg. Die Reduktion des Güterverkehrs kann massive Einschnitte in die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern verursachen. Daher ist es wichtig, dieses Angebot so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Der Kanton Luzern regt daher an, dass die wirtschaftliche Landesversorgung bei einer Reduktion des Güterverkehrsangebots die Priorisierung der Warengruppen bei den lebenswichtigen Gütern vornehmen soll.

Anhang
Stellungnahme
 
 
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