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Mitteilung
4. Juli 2023
 
 

Regierungsrat legt Gebiete und Standorte für die Windenergienutzung im Richtplan fest

Die Energieversorgung gilt es langfristig sicherzustellen: Der Kanton Luzern treibt deshalb den Ausbau der Windenergie voran, indem er mit einer vorgezogenen Teilrevision des Richtplans zum Thema Windenergie die planungsrechtlichen Grundlagen dafür schafft. Gestützt auf die Anträge und Bemerkungen im Rahmen der öffentlichen Auflage wurde die Richtplanrevisionsvorlage punktuell angepasst. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat den Erlass der Teilrevision des kantonalen Richtplans, soweit es sich um Inhalte in seiner Zuständigkeit handelt.

Die Klima- und Energiepolitik des Kantons Luzern setzt auf einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien. Mit der vorgezogenen Teilrevision des Richtplans zum Thema Windenergie liefert der Kanton Luzern die planungsrechtlichen Grundlagen und schafft notwendige Rahmenbedingungen. Der Entwurf der vorgezogenen Teilrevision lag vom 29. November 2022 bis 27. Januar 2023 öffentlich auf. Insgesamt 163 Stellungnahmen mit rund 1000 Anträgen und Bemerkungen sind eingegangen. Die Vorlage wurde überarbeitet und wo notwendig angepasst.

Flächen für die Windenergienutzung festgelegt
Die Mehrheit der Stellungnehmenden – darunter Gemeinden, Nachbarkantone, Parteien, Projektträgerinnen und -träger sowie Privatpersonen – befürworten grundsätzlich die Nutzung des Windenergiepotenzials im Kanton Luzern. Gestützt auf die Anträge und Bemerkungen wurde die Richtplanrevisionsvorlage geprüft, weiterführende fachliche Abklärungen vorgenommen und wo notwendig angepasst. Insgesamt 22 für die Windenergienutzung geeignete Gebiete werden festgelegt sowie 15 bestehende und bereits konkret geplante Standorte für Windenergieanlagen im Richtplan aufgenommen. Gebiete und Standorte basieren auf dem kantonalen Windenergiekonzept 2020. Die Flächen sind für die Windenergienutzung und die Erstellung von Windenergieanlagen ab 30 Meter Gesamthöhe unter Schonung von Natur, Landschaft und Erholung geeignet. Des Weiteren werden Koordinationsaufgaben inklusive Zuständigkeiten im Richtplan definiert. Das eidgenössische Energiegesetz und das Raumplanungsgesetz verpflichten die Kantone, solche Gebiete und Standorte in ihren Richtplänen festzusetzen.

Lokale Energieproduktion stärken
Der Kanton Luzern will die Potenziale der erneuerbaren Energien stärker nutzen und ihre lokale Produktion steigern. Bis 2050 sollen im Kanton Luzern 250 GWh im Jahr produziert werden. Dies entspricht je nach Grösse 30 bis 60 Windenergieanlagen und ungefähr einem Viertel des Stromverbrauchs aller Haushalte im Kanton Luzern. Zudem hat die Windenergie das Potenzial, die Stromlücke im Winter zu schliessen. «Das würde bedeuten, dass wir unseren Strom vermehrt lokal produzieren und in diesem Umfang nicht mehr aus dem Ausland importieren müssen», stellt Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, klar und fügt hinzu: «Ganz besonders in Zeiten einer drohenden Energiemangellage zeigt sich, wie sehr sich Energie-, Klima- und Sicherheitspolitik gegenseitig beeinflussen und eine unabhängige Energieversorgung zentral ist.» Deshalb ist besonders wichtig: «Eine nachhaltig gute Energieversorgung gründet auf verschiedenen regionalen erneuerbaren Energiequellen», präzisiert der Umweltdirektor.

Der Regierungsrat hat die Richtplanteilrevision beschlossen und unterbreitet sie dem Kantonsrat, soweit es sich um Inhalte in seiner Zuständigkeit handelt. Der Kantonsrat wird die Vorlage voraussichtlich in der Oktober-Session behandeln. Der teilrevidierte Richtplan bedarf anschliessend der Genehmigung durch den Bundesrat.


Projektablauf in momentan geltenden Bewilligungsverfahren
Gestützt auf die Richtplanteilrevision Windenergie können in den festgesetzten Windenergiegebieten konkrete Windenergieprojekte lanciert werden. Dies unter Beachtung der im Richtplan aufgeführten Koordinationshinweise. Verschiedene Verfahren werden parallel in Gang gesetzt: ein Nutzungsplanungsverfahren, ein Baubewilligungsverfahren sowie ein bundesrechtliches Plangenehmigungsverfahren für Starkstrom und allenfalls ein Rodungsverfahren. Zudem wird in diesen Verfahren auch die Umweltverträglichkeit geprüft.

Um den Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbarer Windenergie zu beschleunigen, hat der Regierungsrat die Einführung eines kantonalen Plangenehmigungsverfahrens – mit Anpassungen im Planungs- und Baugesetz – in die Vernehmlassung gegeben. Die eingereichten Stellungnahmen werden aktuell geprüft und ausgewertet.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Innovation
Luzern steht für Nachhaltigkeit

Anhang
Botschaft Teilrevision des kantonalen Richtplans betreffend Windenergie
Richtplan-Text Teilrevision Windenergie
Richtplankarte Teilrevision Windenergie
 
 
Mike Siegrist
Kantonsplaner
Dienststelle Raum und Wirtschaft
Telefon 041 228 51 89
E-Mail mike.siegrist@lu.ch
 
 
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