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Info für Gemeinden
Newsletter 2/23
Das zweite Gemeindeinfo dieses Jahres hat einen digitalen Schwerpunkt. Zum einen geht es um das Risiko von Cyberangriffen, zum anderen um das neue Service-Portal des Kantons. Weitere Artikel widmen sich der Zukunft der Gemeinde Greppen sowie einer Problematik bei Park- und Fahrverboten.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.
 
 

«Cyberangriffe – gemeinsam zu einer resilienten digitalen Zukunft»

 
In ihrem Editorial geht Justiz- und Sicherheitsdirektorin Ylfete Fanaj auf das Risiko von Cyberangriffen ein. «In einer zunehmend digitalisierten Welt ist auch die öffentliche Verwaltung nicht gefeit vor Angriffen aus dem Netz», schreibt sie. Die Auswirkungen können verheerend sein – vertrauliche Daten in falschen Händen, Lahmlegung ganzer Dienstleistungssysteme, grosser finanzieller Schaden. Entsprechend wichtig ist, dass auch Gemeinden gewappnet sind. Hierzu findet am 13. September 2023 ein Sensibilisierungsanlass statt.
 
 

Greppen: Bevölkerungsbefragung ist abgeschlossen

 
Mit einer Bevölkerungsbefragung wollte der Gemeinderat erfahren, wie Grepperinnen und Grepper die Zukunft ihres Wohnortes sehen. Die von der Firma Demoscope AG durchgeführte Erhebung lief vom 9. Juni bis 9. Jul 2023i. Die Teilnahmequote liegt bei hohen 49,5 Prozent. Der Gemeinderat wird Mitte September über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen informieren.
 
 

Sicherer Zugang zum Service-Portal Luzern

 
Wichtiger Bestandteil des geplanten kantonalen Service-Portals ist eine elektronische Identität. Sie erlaubt Anwenderinnen und Anwendern, neben den zahlreichen anonym nutzbaren Behördenleistungen auch persönliche Dienstleistungen digital zu erledigen. Der Kanton will keine eigene Luzerner E-ID lancieren, sondern auf Drittanbieter zurückgreifen – als Übergangslösung.
 
 

Service-Portal: Proof of Concept soll Risiken und Chancen aufzeigen

 
Auf dem gemeinsamen Service-Portal von Kanton und Gemeinden sollen dereinst online-Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Welche Anforderungen müssen diese erfüllen, damit sie eingebunden werden? Wo liegen Risiken und Chancen? Hierzu läuft ein sogenannter PoC – ein Proof of Concept. Zudem bietet der Kanton den Gemeinden bald eine einheitliche Lösung für elektronische Siegel und Signaturen an.
 
 

Park- und Fahrverbote korrekt anordnen

 
Möchte eine Gemeinde ein Verbot oder eine Parkierungsbeschränkung aussprechen, hat sie vorgängig zu prüfen, ob es sich dabei um eine Verkehrsfläche handelt, die dem Gemeingebrauch gewidmet ist. Nicht immer ist es zulässig und zielführend, beim Zivilgericht ein Verbot zu beantragen. Zudem kann die Polizei bei der Verletzung von zivilrechtlichen Benützungsvorschriften nur im Ausnahmefall eingreifen.
 
 
Justiz- und Sicherheitsdepartement
des Kantons Luzern
Abteilung Gemeinden
Bundesplatz 14
6002 Luzern
Telefon 041 228 64 83
E-Mail gemeinden@lu.ch
 
 
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