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Mitteilung
7. August 2024
 
 

Reinigungspflicht für Schiffe: Inbetriebnahme elektronische Meldeplattform

In der Zentralschweiz gilt zum Schutz der Gewässer vor der Quaggamuschel aber auch vor anderen unerwünschten gebietsfremden Organismen eine Reinigungspflicht für immatrikulierungspflichtige Schiffe. Ab heute steht auf umwelt-zentralschweiz.ch/schiffsreinigungspflicht für die Meldung des Gewässerwechsels und den Nachweis über die erfolgte Reinigung eine kantonsübergreifende elektronische Meldeplattform zur Verfügung. Ein Gewässerwechsel mit einem Schiff muss vorab über diese Plattform gemeldet werden. Anschliessend ist das Schiff durch eine autorisierte Reinigungsstelle (z.B. eine Werft) fachgerecht reinigen zu lassen. Die Reinigung wird durch den Betrieb mit einem Nachweis auf der elektronischen Meldeplattform dokumentiert. Die Schiffshalterin oder der -halter erhält daraufhin eine Einwasserungsfreigabe. Bei einer Kontrolle beim Einwassern oder auf dem See muss die Einwasserungsfreigabe digital oder ausgedruckt vorgezeigt werden können.

Für nicht immatrikulierungspflichtige Schiffe sowie für Wassersportgeräte ist eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers dringend empfohlen. Um die Ausbreitung invasiver Pflanzen- und Tierarten zu stoppen, müssen alle ihren Beitrag leisten.

Anhang
  • Merkblatt über die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht
  • Weisungen des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement über die Reinigung von Schiffen
  •  
     
    Peter Ulmann
    Abteilungsleiter Natur, Jagd und Fischerei
    Dienststelle Landwirtschaft und Wald
    Telefon 041 349 74 85
    peter.ulmann@lu.ch
    (erreichbar am 7. Aug. 2024 von 09 bis 12 Uhr)
     
     
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