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Mitteilung
30. August 2024
 
 

Steuergesetzrevision 2025 entlastet Bevölkerung und Firmen

Mit der Revision des Steuergesetzes sollen die steuerliche Attraktivität und die finanzielle Stabilität des Kantons Luzern auch in Zukunft erhalten bleiben. Damit setzt der Kanton Luzern seine bisherige Finanz- und Steuerpolitik fort und positioniert sich vorteilhaft im interkantonalen Steuerwettbewerb. Im Zentrum der Steuergesetzrevision 2025 steht eine Reihe von Massnahmen, von denen natürliche und juristische Personen gleichermassen profitieren. Die Volksabstimmung findet am Sonntag, 22. September 2024 statt.

Die Bevölkerung, die Wirtschaft, die Gemeinden und auch der Kanton sollen von der Steuergesetzrevision 2025 profitieren. Im schweizweiten Vergleich, aber insbesondere auch mit Blick auf die Zentralschweiz, soll der Kanton Luzern bei den Steuern noch attraktiver werden. Die Bevölkerung soll von guten Dienstleistungen bei einer moderaten Steuerbelastung profitieren können. Und nicht zuletzt sollen die Bevölkerung und die Wirtschaft am finanziellen Erfolg der letzten Jahre teilhaben.

Die Grundlage für die Steuergesetzrevision bilden drei Schwerpunkte. Die Finanz- und Steuerstrategie ist erfolgreich. Der Kanton Luzern hat bereits ein gut austariertes Steuergesetz, welches nun gezielt optimiert werden soll. Und nicht zuletzt haben der Kanton und die Gemeinden positive Finanzabschlüsse. Seit 2018 haben der Kanton und die Gemeinden seit sechs Jahren hintereinander im Plus abgeschlossen. Aufgrund dieser Ausgangslage lässt sich bilanzieren, dass die Steuergesetzrevision mit den verbundenen Massnahmen finanziert werden kann.

Die Steuergesetzrevision 2025 sieht unter anderem folgende Änderungen vor:

Natürliche Personen:
  • Neuer degressiver Sozialabzug für tiefe Einkommen
  • Vereinfachung und Erhöhung des Kinderabzugs von bisher 7'000 resp. 7’500 Franken auf neu 8'000 Franken für alle Kinder. Der Eigenbetreuungsabzug wird von heute 1'100 auf 2’000 Franken erhöht.
  • Erhöhung des Abzugs für die Drittbetreuung von Kindern von 6'100 Franken auf 20'000 Franken
  • Für Kapitalleistungen aus Versicherung und Vorsorge wird ein neuer, zivilstandsunabhängiger Vorsorgetarif (Steuer je Einheit) von 0,5 Prozent auf den ersten 40'000 Franken und von 1,4 Prozent ab 40'000 Franken eingeführt. Ab dem vierten Steuerjahr nach Inkrafttreten der Steuergesetzrevision 2025 (voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2028) soll der Vorsorgetarif ab 40'000 Franken ein weiteres Mal reduziert werden, und zwar auf 1,0 Prozent.

    Juristische Personen:
  • Die Kapitalsteuer je Einheit wird in zwei Schritten gesenkt: Für die ersten drei Steuerjahre nach Inkrafttreten der Änderung des Steuergesetztes (d.h. voraussichtlich für die Steuerjahre 2025 – 2027) beträgt die Kapitalsteuer pro Einheit 0,25 Promille des steuerbaren Kapitals. Ab dem vierten Steuerjahr nach Inkrafttreten (d.h. voraussichtlich ab dem Jahr 2028) sinkt die Kapitalsteuer auf eine feste Steuer von 0,01 Promille des steuerbaren Kapitals. Das heutige Zweisatz-Modell wird mit der Steuergesetzrevision ab 1. Januar 2028 aufgegeben.
  • Patentbox mit einer Entlastung des Gewinns aus Patenten und vergleichbaren Rechten von neu 90 statt 10 Prozent
  • Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Einführung eines Abzugs des Aufwands für Forschung und Entwicklung. Der Entscheid zur Einführung wird dem Regierungsrat übertragen, der zuvor eine Vernehmlassung dazu durchführen muss.

    Höhere Beteiligung an OECD-Mehreinnahmen
    Weiter trägt die Vorlage der Einführung der OECD-Mindestbesteuerung für grosse Unternehmen Rechnung und regelt die Beteiligung der Luzerner Gemeinden an den Mehrerträgen aus dieser Ergänzungssteuer. Die Mehrerträge wurden bei der Ausarbeitung der Steuergesetzrevision 2025 auf 55 Millionen Franken geschätzt. Davon sollen die Gemeinden im Umfang von 26,6 Millionen Franken partizipieren. Zudem sieht der Regierungsrat vor, die Mehrerträge in die Standortförderung zu investieren. Gemäss neusten Schätzungen rechnet der Kanton Luzern mittlerweile ab dem Jahr 2026 mit deutlich höheren Mehrerträgen aus der OECD-Mindestbesteuerung von jährlich rund 400 Millionen Franken.

    Von diesen zusätzlichen Einnahmen sollen 200 Millionen Franken pro Jahr für die Weiterentwicklung der Standortförderung eingesetzt werden. Davon profitieren auch die Gemeinden, welche bei Aufgaben wie bei den Kindertagesstätten und der regionalen Kultur um über 20 Millionen Franken entlastet werden. Weiter erhalten die Luzerner Gemeinden 80 Millionen Franken aus den Einnahmen der OECD-Mindestbesteuerung. 120 Millionen Franken setzt der Regierungsrat zugunsten des allgemeinen Staatshaushaltes ein. Damit soll insbesondere die ab dem Jahr 2026 vorgesehene Steuerfusssenkung um 1/10 Einheit auf 1,45 Einheiten finanziert werden.

    Kantonsrat und Regierung befürworten die Vorlage
    In der Vernehmlassung haben die Luzerner Gemeinden ihre Bedenken geäussert, dass die Steuergesetzrevision finanziell nicht verkraftbar sei. Zudem forderten die Gemeinden eine höhere Beteiligung an den OECD-Mehreinnahmen. Mit der etappierten Senkung der Vorsorgetarife und Kapitalsteuer kommt der Kanton den Gemeinden bei den finanziellen Auswirkungen entgegen. Zudem wurden die OECD-Einnahmen erhöht und mit der Teilrevision des Finanzausgleiches gibt es für die Luzerner Gemeinden weitere Mehreinnahmen. Somit ist der Kanton der Ansicht, dass die Steuergesetzrevision auch für die Gemeinden finanziell verkraftbar ist.

    Die Abstimmung zur Steuergesetzrevision 2025 findet am Sonntag, 22. September 2024 statt.
    Der Kantonsrat hat die Steuergesetzrevision 2025 am 18. März 2024 mit 84 gegen 29 Stimmen beschlossen und empfiehlt sie den Stimmberechtigten zusammen mit dem Regierungsrat zur Annahme.

    Anhang
  • Botschaft Steuergesetzrevision 2025
  • Video zur Volksabstimmung Steuergesetzrevision 2025
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    Philipp Breit
    Mitarbeiter Kommunikation
    Finanzdepartement des Kantons Luzern
    Telefon 041 228 87 16
    philipp.breit@lu.ch
     
     
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