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Mitteilung
16. November 2022
 
 

Wolfspräsenz im Kanton Luzern

Im Kanton Luzern ist mit einer vermehrten Wolfspräsenz zu rechnen. Mit wirksamen Herdenschutzmassnahmen sollen Nutztiere möglichst gut geschützt werden. Bei Begegnungen mit dem Wolf sind einfache Verhaltensmassnahmen zu beachten.

Die eigentliche Wiederbesiedlung der Schweiz durch Wölfe begann Ende der 1990er-Jahre im Kanton Wallis. Mittlerweile haben sich rund 20 Rudel in verschiedenen Kantonen gebildet. Die wachsende Wolfspopulation und die Ausbreitung der Art ist ebenfalls im Kanton Luzern zu spüren. Seit 2009 wurden im Kanton Luzern immer wieder Wölfe gesichtet und nachgewiesen. Allerdings konnten in dieser Zeitspanne nur drei verschiedene männliche Einzeltiere genetisch bestätigt werden. Angesichts der aktuellen Entwicklung in der Schweiz ist künftig auch im Kanton Luzern mit einer vermehrten Wolfspräsenz zu rechnen. Im Umgang mit dem Wolf sind dabei insbesondere Herdenschutz- und Verhaltensmassnahmen besonders wichtig. Konflikte können dadurch verhindert oder zumindest vermindert werden.

Herdenschutzmassnahmen:
Um Nutztiere möglichst gut vor Übergriffen durch den Wolf zu schützen, können wirksame Herdenschutzmassnahmen umgesetzt werden. Die nationale Fachstelle AGRIDEA stellt entsprechende Informationen zur Verfügung, die auf der Webseite www.herdenschutzschweiz.ch veröffentlicht werden. Für die konkrete Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen kann auf die Beratung und Unterstützung vom Herdenschutzberater des Berufsbildungszentrums Natur und Ernährung in Schüpfheim zurückgegriffen werden. Die für den Herdenschutz empfohlenen Massnahmen tragen nachweislich zum Schutz der Nutztiere bei. Werden keine Herdenschutzmassnahmen getroffen, stellen Nutztiere eine einfache Beute für den Wolf dar. Nach Rissereignissen soll umgehend die kantonale Wildhut der Dienststelle Landwirtschaft und Wald oder die Luzerner Polizei kontaktiert werden.

Verhaltensmassnahmen:
Die Stiftung KORA – Kompetenzzentrum für Grossraubtiere in der Schweiz – beschreibt auf ihrer Webseite folgende Verhaltensmassnahmen, die bei einer Begegnung mit einem Wolf zu berücksichtigen sind (www.kora.ch):

  • Sich bemerkbar machen (reden, rufen oder in die Hände klatschen) und langsam zurück gehen.
  • Falls ein Hund dabei ist: Hund zu sich rufen und anleinen. Danach den Wolf laut ansprechen und sich langsam distanzieren.
  • Den Wolf nicht in die Enge treiben, z.B. durch Annäherung oder Nachlaufen.
  • Kein Futter anbieten.

    Grundsätzlich meidet der Wolf Menschen und distanziert sich bereits frühzeitig. Seit der Rückkehr des Wolfes ist in der Schweiz kein Fall von aggressivem Verhalten gegenüber Personen bekannt.

    Wer einen Wolf gesehen oder fotografiert hat, soll die Beobachtung so schnell wie möglich der Abteilung Natur, Jagd und Fischerei, Dienststelle Landwirtschaft und Wald (www.lawa.lu.ch), melden.

    Anhang
    Bild: Wolf, Fotofalle
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    Christian Hüsler
    Fachbereichsleiter Jagd und Wildhüter
    Dienststelle Landwirtschaft und Wald
    Telefon 041 349 74 83
    christian.huesler@lu.ch
    www.lawa.lu.ch
     
     
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