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Mitteilung
24. Juni 2026
 
 

Kantonaler Richtplan: Regierung verabschiedet Gesamtrevision

Der Kanton Luzern stellt die Weichen für seine räumliche Entwicklung bis 2050: Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision des kantonalen Richtplans verabschiedet und unterbreitet sie dem Kantonsrat. Im Zentrum stehen der Umgang mit dem erwarteten Bevölkerungswachstum und eine kompakte Siedlungsentwicklung. Erstmals ist der Kantonsrat für die Verabschiedung der Raumentwicklungsstrategie verantwortlich.

Der Kantonale Richtplan ist das zentrale strategische Führungsinstrument des Kantons für die Koordination und Steuerung der räumlichen Entwicklung. Er ist für Behörden verbindlich und legt die raumpolitischen Ziele sowie die wesentlichen räumlichen Entwicklungsschwerpunkte des Kantons fest. Er wird alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und überarbeitet. Die aktuelle Gesamtrevision des Richtplans steht kurz vor Abschluss. Der Regierungsrat hat sie zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.

Wie geht der Kanton Luzern mit dem erwarteten Wachstum um?
Im Richtplan legt der Kanton Luzern mit der Raumentwicklungsstrategie Ziele bis 2050 fest. Gemäss dem mittleren Szenario wächst die Bevölkerung bis dahin um rund 120’000 Personen auf etwa 560’000 Einwohnerinnen und Einwohner. Der Richtplan dient dabei als zentrales Instrument, um das Wachstum raumverträglich zu gestalten. Ziel ist eine geordnete, kompakte und haushälterische Siedlungsentwicklung. In der Gesamtrevision des Richtplans wurden insbesondere die Themen Umgang mit Wachstum, Wohnraumverfügbarkeit, Arbeitsgebiete und aktive Bodenpolitik weiterentwickelt. Zudem wurde der Richtplan neu strukturiert und übersichtlicher gestaltet.

«Mit der Gesamtrevision des kantonalen Richtplans stellen wir sicher, dass sich der Kanton Luzern auch in Zukunft gezielt und nachhaltig weiterentwickeln kann. Wir reagieren damit auf die tiefgreifenden wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Veränderungen und schaffen klare räumliche Leitplanken», fasst Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, zusammen. Der gesamtrevidierte Richtplan bildet die Grundlage für eine koordinierte Entwicklung von Siedlung, Verkehr und Landschaft, stärkt die Standortattraktivität sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Luzern.

Erweiterte Kompetenzen für den Kantonsrat
Der Entwurf der Gesamtrevision des Kantonalen Richtplans lag im Herbst 2025 öffentlich auf. Insgesamt gingen rund 140 Stellungnahmen mit rund 3200 Anträgen und Bemerkungen ein. Der Regierungsrat hat den Richtplanentwurf überarbeitet und legt ihn dem Kantonsrat vor, der mit dem 2018 revidierten Planungs- und Baugesetz (PBG) mehr Mitsprache bei der Überarbeitung des Richtplans erhalten hat: Der Kantonsrat erlässt neu die räumlichen strategischen Zielsetzungen und Stossrichtungen in der Raumentwicklungsstrategie. Der Regierungsrat bleibt für die darauf abgestützten weiteren Inhalte des Richtplans sowie für die Richtplankarte zuständig. Nach der Beschlussfassung durch den Kantonsrat bedarf der Richtplan der Genehmigung durch den Bundesrat.

So ist der Richtplan aufgebaut
Der Richtplan besteht aus dem Richtplantext und der Richtplankarte. Der Richtplantext umfasst die Raumentwicklungsstrategie mit den Themenbereichen «Raumimpulse», «Siedlung», «Mobilität», «Landschaft» sowie «Energie, Ver- und Entsorgung». Tabellen und Karten zeigen, mit welchen Projekten und wo die Aufgaben erfüllt werden. Der Koordinationsstand (Ausgangslage, Festlegung, Zwischenergebnis, Vororientierung) gibt an, wie weit die Planungen und Abklärungen von Projekten beziehungsweise die Koordination mit anderen Anliegen schon fortgeschritten sind. Die Richtplankarte im Massstab 1:50’000 enthält zusammenfassend wesentliche Informationen zu Sachbereichen, die aus kantonaler Sicht als besonders raumwirksam sind und nicht schon in den einzelnen Richtplantextkarten dargestellt sind.


Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
- Ökologisierung
- Gesellschaftlicher Wandel
- Urbanisierung
gemäss Kantonsstrategie.
Anhang
Botschaft B 106
Weitere Informationen und Unterlagen: richtplan.lu.ch/Gesamtrevision
 
 
Cüneyd Inan, Kantonsplaner
Dienststelle Raum und Wirtschaft
Telefon 041 228 51 86
cueneyd.inan@lu.ch
 
 
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