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Mitteilung
8. März 2022
 
 

Der Waldentwicklungsplan Kanton Luzern liegt öffentlich auf

Der Waldentwicklungsplan (WEP) Kanton Luzern liegt vom 11. März bis 9. April 2022 öffentlich auf. Personen und Organisationen sind eingeladen, sich zum Entwurf zu äussern. Der WEP legt für die Behörden fest, wie die Waldentwicklung und die Waldnutzung nachhaltig zu lenken ist. Aus den bisherigen vier regionalen WEP wird ein WEP Kanton Luzern. Die Flächen der Vorrangfunktionen wie Schutzwald, Naturvorrang und Wildvorrang wurden angepasst.

Das Ziel der Waldentwicklungsplanung ist es, die verschiedenen Funktionen des Luzerner Waldes langfristig und nachhaltig zu sichern. Hierzu sind Ziele und Handlungsgrundsätze zu den Waldfunktionen definiert sowie Vorrangflächen einheitlich ausgeschieden. In Themenblättern wird für die anstehenden Herausforderungen das Vorgehen festgelegt. Der Waldentwicklungsplan ist für die Behörden verbindlich. Er besteht aus einem Bericht und der Waldfunktionenkarte. Die Umsetzung erfolgt mittels Beratung durch die Forstfachpersonen, Bewilligungen, Vereinbarungen und Förderprojekten.

Einheitliche Vorrangflächen

Durch die Teilrevision wird aus den vier bestehenden regionalen WEP ein WEP Kanton Luzern. Damit gelten für die verschiedenen Waldfunktionen und Vorrangfunktionen über das ganze Kantonsgebiet einheitliche Vorgaben. Die Ausscheidung der Vorrangflächen Schutzwald, Waldschutzperimeter und Naturvorrang wurden aktualisiert. Die bisherige Vorrangfunktion «Besonderer Wildlebensraum» heisst neu Wildvorrang und wurde aufgrund neuer Kriterien ausgeschieden. Die Ausrichtung bleibt die gleiche: Diese Gebiete sollen möglichst störungsarm bleiben, um den Lebensraum von verschiedenen Wildtieren zu sichern. In den WEP neu aufgenommen wurden insbesondere die Themen Klimawandel und Vitalität des Waldes.

Reduktion von Störungen als wichtiges Ziel

Im Rahmen der Vernehmlassung bei kantonalen Organisationen und Gemeinden kam zum Ausdruck, dass zentrale, langfristige Aufgaben wie die Schutzwaldpflege, nachhaltige Holznutzung und die Förderung der Biodiversität anerkannt und die Regelungen breit unterstützt werden. Hingegen führt die zunehmende Erholungsnutzung des Waldes zu Störungen von Wildtieren sowie zu Konflikten mit der Waldbewirtschaftung. Der Aufenthalt in der Natur und Bewegung an der frischen Luft sind gesund. Die grosse Bedeutung der Erholungsnutzung für die Bevölkerung ist anerkannt, doch die Störungen müssen reduziert werden, insbesondere durch eine Lenkung im Bereich Mountainbiken. Gezeigt hat sich auch, wie wichtig die Verständigung unter den verschiedenen Akteuren ist. Es braucht mehr Respekt und Wertschätzung für die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer sowie Verständnis für die Anliegen der verschiedenen Waldnutzenden. Ein Überblick über die verschiedenen Positionen und was davon in den WEP-Entwurf aufgenommen werden konnte, zeigt der dazugehörende Vernehmlassungsbericht.

Die Unterlagen stehen digital auf www.lawa.lu.ch/wald/waldplanung zur Verfügung und liegen gedruckt bei den Einwohnergemeinden auf. Eingaben können per E-Mail lawa@lu.ch oder Post an die Dienststelle Landwirtschaft und Wald eingegeben werden. Der Regierungsrat wird über die Eingaben befinden und anschliessend den WEP erlassen.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität
Luzern steht für Nachhaltigkeit

Anhang
Waldentwicklungsplan
Waldfunktionenkarte (Entwurf)
Vernehmlassungsbericht
 
 
Bruno Röösli
Abteilungsleiter Wald
Dienststelle Landwirtschaft und Wald
Telefon 079 758 40 34
bruno.roeoesli@lu.ch
 
 
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