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Mitteilung
4. Januar 2023
 
 

Vernehmlassung zur Anpassung des Landerwerbsverfahrens und der Entschädigung für Landwirtschaftsland eröffnet

Der Regierungsrat gibt den Entwurf einer Gesetzesänderung zum Thema Landerwerb für Infrastrukturprojekte in die Vernehmlassung. Einerseits sollen die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer früher in das Landerwerbsverfahren einbezogen werden. Andererseits soll die Entschädigung für den Erwerb von Landwirtschaftsland, abgestimmt auf die entsprechende Regelung auf Bundesstufe, erhöht werden. Die Vernehmlassung dauert von 4. Januar bis 28. April 2023.

Die Realisierung von Infrastrukturprojekten ist eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Hand. Der Bau, die Erneuerung und der Unterhalt von Strassen einerseits ist Voraussetzung für die Mobilität mit den unterschiedlichsten Verkehrsmitteln. Andererseits wird die Bevölkerung mit solchen Infrastrukturbauten vor Hochwasser und anderen Naturgefahren geschützt. «Diese wichtigen, im öffentlichen Interesse liegenden Infrastrukturvorhaben benötigen allerdings Raum und beanspruchen regelmässig Flächen, die sich nicht im Eigentum des Kantons befinden. Es ist nachvollziehbar, dass dadurch erforderliche Eingriffe in das Eigentum Privater für die Betroffenen schwer wiegen, leider aber unvermeidbar bleiben», stellt Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des zuständigen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, fest. Um die Projekte erfolgreich realisieren zu können, müssen die langfristig beanspruchten Flächen häufig erst ins Eigentum des Kantons überführt werden.

In der Juni-Session 2021 hat der Kantonsrat drei Vorstösse zum Thema Landerwerb für Infrastrukturprojekte des Kantons erheblich erklärt. Für die Umsetzung legt der Regierungsrat nun die Entwürfe der entsprechenden Gesetzesanpassungen vor und eröffnet dazu das Vernehmlassungsverfahren. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die betroffenen Grundeigentümerinnen und -eigentümer schon vor der öffentlichen Auflage eines Strassen- oder Wasserbauprojekts einen Entwurf des Landerwerbsvertrags und der Entschädigungsregelung erhalten sollen. Für die Höhe der Entschädigung bei der Enteignung von Land, das dem bäuerlichen Bodenrecht untersteht, soll ausserdem die bereits bestehende Regelung des Bundes, die eine Verdreifachung der heutigen Entschädigung für Kulturland vorsieht, übernommen werden.

«Mit den vorgeschlagenen Anpassungen und dem frühzeitigen Einbezug der Betroffenen schafft der Kanton bessere Vorrausetzungen für erfolgreiche und zielführende Landerwerbsverfahren und trägt auch ihrer besonderen Situation besser Rechnung», fasst Regierungsrat Fabian Peter zusammen. Die Anpassungen zielen darauf ab, einerseits die Verfahren zu verkürzen und andererseits dank einem transparenten Vorgehen eine höhere Zufriedenheit der Betroffenen zu erreichen, auch wenn der Landerwerbsprozess aufgrund der unterschiedlichen Interessen herausfordernd bleibt.

Die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf dauert vom 4. Januar bis 28. April 2023 und wird mit dem Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Zusammenhalt
Luzern steht für Nachhaltigkeit
Anhang
Vernehmlassungsunterlagen
 
 
Philipp Rebsamen, Rechtsdienst
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Telefon 041 228 43 87
E-Mail philipp.rebsamen@lu.ch
(erreichbar am Mittwoch, 4. Januar 2023, von 10.00 bis 11.30 Uhr)
 
 
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