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Kurzmitteilung aus dem Regierungsrat
1. Oktober 2021
 
 
Neukonzession für die Wasserkraft-Nutzung der Waldemme
Der Regierungsrat hat der CKW AG eine Konzession für die Dauer von 80 Jahren für die Nutzung der Wasserkraft der Waldemme erteilt und die gegen das Projekt eingereichte Einsprache abgewiesen. Die Konzessionsstrecke misst 2,1 Kilometer und befindet sich oberhalb der Lammschlucht in der Gemeinde Flühli. Die mittlere Jahresproduktion des Kraft-werks Waldemme wird etwa 6,5 GWh betragen.

2016 hatte der Regierungsrat der CKW AG bereits eine Konzession für die Nutzung der Wasserkraft der Waldemme erteilt, welche vom Kantonsgericht 2018 wieder aufgehoben wurde. Das jetzige Projekt umfasst nur noch einen Teilabschnitt der damaligen Konzessionsstrecke. Insbesondere die landschaftlich wertvolle Lammschlucht ist nicht mehr Bestandteil des Projektperimeters.

Die Energiestrategie des Bundes sieht einen Ersatz der Kernenergie durch Stromproduktion aus erneuerbaren Energien vor. Bis 2030 soll der Anteil der erneuerbaren Energien im Kanton Luzern gemäss der kantonalen Energiegesetzgebung bei mindestens 30% liegen. Das Kraftwerk Waldemme nutzt das grösste noch ungenutzte Wasserkraftpotential im Kanton Luzern und leistet somit einen bedeutenden Beitrag, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen.
 
 
Ruth Stirnimann
Stv. Leiterin Rechtsdienst
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Telefon 041 228 50 44
ruth.stirnimann@lu.ch
(erreichbar am 1. Oktober 2021, 13.00 bis 14.00 Uhr)
 
 
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