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Kurzmitteilung
14. September 2021
 
 
Regierungsrat beschliesst Schutzschirm für Fach- und Publikumsmessen von überkantonaler Bedeutung
Fach- und Publikumsmessen von überkantonaler Bedeutung, die für über 1000 Personen pro Tag konzipiert sind, können im Vorfeld der Veranstaltung ein Gesuch um Zusicherung des Schutzschirms beantragen. Findet die Messe in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie nur teilweise, in reduziertem Umfang oder gar nicht statt, kann in der Folge wiederum beim Kanton ein Gesuch um Unterstützungsleistungen eingereicht werden. Der Schutzschirm ist auf das Messewesen beschränkt und gilt nicht für Kultur- oder Sportveranstaltungen. Er ist zudem befristet vom 15. September 2021 bis am 30. April 2022 und gilt nicht für neue Messen. Der Regierungsrat hat dafür entsprechende Kosten bewilligt – unter Vorbehalt eines durch den Kantonsrat gutzuheissenden Nachtragskredites – sowie eine befristete Vollzugsverordnung beschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
 
Benjamin Häfliger
Projektmanager
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Telefon 041 228 50 70
benjamin.haefliger@lu.ch
 
 
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