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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
19. Juni 2023
 
 

Regierungsrat bewilligt eine Erweiterung der Deponie Neubühl in Littau

Der Regierungsrat hat 2016 die Realisierung der Inertstoffdeponie Neubühl im Luzerner Stadtteil Littau auf einer Fläche von rund 100'000 Quadratmetern – ungefähr 14 Fussballfelder – mit einem Gesamtvolumen von 680'000 Kubikmeter bewilligt. Nun soll die Deponie erweitert werden: Dies geschieht hauptsächlich durch die Anhebung der Schütthöhen innerhalb der Deponiezone. Dadurch kann 22'600 Kubikmeter mehr Deponiegut abgelagert werden. Diese Anpassung zieht eine Optimierung des südlich angrenzenden Terrains nach sich. Das Vorhaben liegt ausserhalb der Bauzone in der Landwirtschaftszone. Die vorgesehene Terrainanpassung erachtet der Regierungsrat als sinnvoll, denn sie dient der besseren Eingliederung der bestehenden Abfallanlage. Ausserhalb der Deponiezone wird nur unverschmutzter Aushub zur Terrainanpassung eingesetzt und kein Deponiegut abgelagert. Eine Vergrösserung der Deponiezone ist deshalb nicht notwendig. Der Regierungsrat erteilt die Bewilligung für die Anpassung und Erweiterung der bestehenden Deponie.
 
 

Hergiswil b. W.: Regierungsrat genehmigt Gesamtrevision der Ortsplanung

An der Gemeindeversammlung vom 22. November 2022 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Hergiswil b. W. die Gesamtrevision der Ortsplanung, einschliesslich Gewässerraumfestlegungen innerhalb der Bauzonen. Damit setzt die Gemeinde das totalrevidierte kantonale Planungs- und Baurecht um: Das betrifft unter anderem die Einführung der Überbauungsziffer und der Gesamthöhe sowie daraus abgeleitet eine neue Einteilung der Bauzonen. Neben einigen Umzonungen hat die Gemeinde Hergiswil b. W. auch Einzonungen in die Arbeitszone und in die Wohnzone vorgenommen, die aber vollständig mit Auszonungen in Grün- oder Landwirtschaftszonen kompensiert werden. Die Einzonungen dienen einerseits Betriebserweiterungen und ermöglichen andererseits eine angemessene Verdichtung des Siedlungsgebiets. Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Hergiswil b. W. genehmigt.
 
 
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