Zur Webansicht
 
 
Mitteilung
28. Dezember 2021
 
 

Covid-19: In Luzerner Spitälern könnte es im Einzelfall zu Triage-Entscheiden kommen

Die Situation in den Luzerner Spitälern spitzt sich pandemiebedingt weiter zu: Die Intensivpflege-Kapazitäten werden zusehends knapp und die Verlegungsmöglichkeiten zwischen den Spitälern – auch über den Raum Zentralschweiz hinaus – sind weitgehend ausgeschöpft. Hinzu kommt die aktuell rasante Verbreitung der Omikron-Variante. Im Einzelfall können Triage-Entscheide in der Intensivmedizin notwendig werden.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung ist davon auszugehen, dass die Zahl der am Coronavirus erkrankten Personen, welche hospitalisiert werden müssen, in den nächsten Wochen weiter ansteigen wird. Dazu tragen mutierte Varianten, eine nicht ausreichende Impfquote und private Treffen an den vergangenen und kommenden Festtagen bei.

IPS-Stationen an Belastungsgrenze
«Wer aufgrund einer Covid-Infektion auf intensivmedizinische Behandlung angewiesen ist, bleibt in der Regel mehrere Wochen auf der Intensivstation», so Prof. Dr. med. Christoph Henzen, Leiter Zentrum Luzern und Leiter Pandemiestab des Luzerner Kantonsspitals (LUKS). Damit die nötigen Ressourcen für diese Patientinnen und Patienten bereitgestellt werden können, sind Einschränkungen im Operationsbetrieb unumgänglich. «Das führt zu Engpässen in der dringlichen Behandlung von schwerkranken Non-Covid-Patientinnen und -Patienten», sagt Henzen und nennt Herz-, Tumor- oder neurochirurgische Eingriffe als Beispiele, da diese zwingend eine Behandlung auf der Intensivstation nach sich ziehen.

Die Kapazitäten der Intensivstationen, der Operationssäle und von Betten auf den Stationen werden am LUKS seit mehreren Monaten standortübergreifend koordiniert. Dank der eingespielten Zusammenarbeit unter den Standorten und mit den anderen Zentralschweizer Spitälern konnte im Gegensatz zu anderen Zentrumsspitälern am Standort Luzern die Anzahl Intensivbetten stabil gehalten werden. Die nun zu erwartende Situation macht jedoch weitere Anpassungen nötig.

Bevorstehende Massnahmen am LUKS
Als Sofortmassnahme werden insbesondere am Standort Wolhusen zusätzliche Kapazitäten für Covid-Patientinnen und -Patienten geschaffen, die keine intensivmedizinische Behandlung benötigen. Der Standort Sursee befindet sich seit Wochen an der Belastungsgrenze und der Standort Luzern hat die OP-Kapazität bereits um rund 30 Prozent reduzieren müssen. Um die Versorgungsfähigkeit und den Operationsbetrieb aufrecht erhalten zu können, reduziert der Standort Luzern die Intensivbetten von 24 auf 22. Dies ermöglicht es, die Anzahl beatmeter Patienten bzw. von Intensivbetten mit Beatmungskapazität, welche für die Behandlung von Covid-19-Patienten besonders relevant sind und eine höhere Personaldichte benötigen, von 14 auf 16 zu erhöhen. Ergänzend wird die Zahl der Betten im Aufwachraum angehoben.

Als Folgemassnahmen für den Fall einer Zuspitzung der Situation wird eine Konzentration der IPS-Kapazitäten der Luzerner Regionalspitäler am Standort Sursee vorbereitet. Die Massnahme hätte die Verschiebung von Personal zur Folge. Um bestmöglich auf die aktuelle Situation und Weiterentwicklung zu reagieren, prüft der Pandemiestab weitere Massnahmen an allen Standorten.

Gefahr der Virusmutation Omikron
Auch in der Hirslanden Klinik St. Anna gestaltet sich die Situation zunehmend schwierig und die OP-Kapazitäten sind eingeschränkt. «Wir sind seit Wochen personell und infrastrukturell an den Kapazitätsgrenzen», sagt Direktor Martin Nufer. «Vor diesem Hintergrund macht uns vor allem die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante Sorgen. Sie überträgt sich noch einmal deutlich schneller als die bereits sehr ansteckende Delta-Variante, was in kürzester Zeit zu einer explosionsartigen Zunahme der Fallzahlen führen könnte.» Und selbst wenn es Anzeichen dafür gäbe, dass es bei Omikron seltener zu schweren Verläufen kommt, die eine Hospitalisierung zur Folge haben, könnte die schiere Menge an gleichzeitig erkrankten Personen die Spitäler über die Belastungsgrenze hinaus bringen, so Nufer.

Aktuell sei es dank der guten Zusammenarbeit der in die Behandlung von Covid-Patientinnen und -Patienten involvierten Spitäler im Kanton Luzern nach wie vor möglich, für alle Personen ein Spitalbett und eine adäquate Betreuung bereitzustellen. Aber schon im Januar könnte sich das ändern, sollten in einer Omikron-Welle auch viele Mitarbeitende aus den Spitälern gleichzeitig ausfallen. «Aus diesem Grund haben wir gemeinsam mit dem Luzerner Kantonsspital beim Kantonalen Führungsstab Unterstützung durch Mitarbeitende der Armee und des Zivilschutzes angefordert, sodass wir auch im Falle einer weiteren Verschärfung handlungsfähig bleiben.»

Vorbereitungen auf Triage-Entscheide
Mit den getroffenen Massnahmen versuchen die Spitäler die Kapazitäten so hoch wie möglich zu halten und damit den Zeitpunkt von Triage-Entscheiden soweit als möglich hinauszuzögern. Falls Triage-Entscheide notwendig werden, müssen sie nach geltenden Richtlinien und transparent getroffen werden. «Wir müssen uns auch im Kanton Luzern auf die Eventualität von harten Triage-Entscheide vorbereiten – nicht nur in den Spitälern, sondern auch als Gesellschaft», sagt Dr. med. Andreas Fischer, Co-Leiter des Ethikforums des LUKS.

Bei einem Triage-Entscheid muss aufgrund fehlender Kapazitäten entschieden werden, welche Patientin oder welcher Patient weiter intensivmedizinisch behandelt werden kann. Hierbei unterstützen die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW). Weder die Erkrankungsart (Covid- oder Non-Covid) noch der Impfstatus dürfen dabei eine Rolle spielen. Entscheidend ist die kurzfristige medizinische Prognose sowie die zu erwartende Behandlungsdauer. «Auch wenn wir uns bestmöglich vorbereiten und sehr sorgsam vorgehen, handelt es sich im Einzelfall immer um sehr schwierige Entscheidungen für die Patienten und ihre Angehörigen, und für das medizinische und pflegerische Personal», so Fischer.

Luzerner Spitäler schränken Besuche ein
Als zusätzliche Massnahme führen sowohl das Luzerner Kantonsspital wie auch die Hirslanden Klinik St. Anna per Mittwoch, 29. Dezember 2021 ein Besuchsverbot ein. Dieses gilt bis auf Weiteres. Ausnahmen sind in besonderen Patientensituationen möglich und gelten für:
• Partner von gebärenden Frauen rund um die Geburt und im Wochenbett,
• nahe Angehörige bei sterbenden oder unterstützungsbedürftigen Menschen,
• eine Begleitperson bei ambulanten Patientinnen und Patienten, falls medizinisch notwendig,
• Kinderspital des LUKS: Eltern und Geschwister.

Impf- und Booster-Aufruf und Vorsicht beim Wintersport
Der Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf ruft der Bevölkerung den Ernst der Lage in den Spitälern in Erinnerung. «Die ganze Bevölkerung und die Menschen in den Spitälern im Besonderen sind seit fast zwei Jahren im Ausnahmezustand.»
Er appelliert nochmals mit Nachdruck, dass jede und jeder Einzelne als Teil dieser Gesellschaft gefordert ist und dass jede und jeder seinen Beitrag leisten müsse: «Die Impfung ist und bleibt der Schlüssel in der Bewältigung der Corona-Pandemie. Ich rufe alle ungeimpften Personen dazu auf, sich impfen zu lassen.» Personen, die sich bereits geimpft haben, sollen sich eine Booster-Impfung verabreichen lassen, um maximal geschützt zu sein. «Mit Blick auf die Situation in den Spitälern ist es nun zudem umso wichtiger, sich beim Wintersport vorsichtig zu verhalten und gesundheitliche Risiken zu vermeiden», so der Gesundheits- und Sozialdirektor.

Anhang
Präsentation Medienkonferenz
 
 
Regierungsrat Guido Graf
Gesundheits- und Sozialdirektor
Telefon 041 228 69 54
(erreichbar am Dienstag, 28. Dezember 2021, von 11.30 bis 12.15 Uhr)
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden