Zur Webansicht
 
 
Mitteilung
20. September 2022
 
 

Regierungsrat verabschiedet Planungsbericht zur Förderung der Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen

Die Luzerner Regierung zeigt im ersten Planungsbericht 2022-2025, mit welchen Massnahmen der Kanton Luzern in seinen Rollen als Dienstleiter für die Luzerner Bevölkerung, als Arbeitgeber und Auftraggeber für Unternehmen und Organisationen die Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen weiter fördern kann. Der Bericht fokussiert auf die Förderung der wirtschaftlichen Autonomie, der sozialen Sicherheit und des gewaltfreien Lebens in einem diskriminierungsfreien Umfeld.

Mittels Kommissionsmotion wurde der Luzerner Regierungsrat im Dezember 2019 beauftragt, einen wissenschaftlichen Grundlagenbericht über die Gleichstellung im Kanton Luzern zu erstellen. Die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit verfasste diesen Grundlagenbericht. Er zeigte Optimierungspotenziale auf und diente dem Regierungsrat als Grundlage für den ersten Planungsbericht zur Situation und Förderung der Gleichstellung im Kanton Luzern.

Inhalte sind auf Bundesstrategie abgestimmt
Eine zentrale Empfehlung des Berichts ist die strategische Ausrichtung der kantonalen Gleichstellungspolitik über mehrere Jahre. Mit dem vorliegenden Planungsbericht zur Förderung aller Geschlechter und Lebensformen (2022-2025) zeigt der Kanton Luzern jene Massnahmen auf, die er im Rahmen seiner Rollen als Dienstleister, Arbeitgeber und Auftraggeber treffen kann. Der Planungsbericht fokussiert auf Themen und Massnahmen, mit denen die wirtschaftliche Autonomie, die soziale Sicherheit und ein gewaltfreies Leben in einem diskriminierungsfreien Umfeld gefördert werden. Diese Fokussierung deckt sich mit den Themenschwerpunkten der im Jahr 2021 veröffentlichten nationalen Gleichstellungsstrategie 2030. Der Entwurf des Planungsberichts wurde von den Vernehmlassungsteilnehmenden grossmehrheitlich positiv aufgenommen. In den Vernehmlassungsantworten wird die Bedeutung einer koordinierten und mit den relevanten Stakeholdern abgestimmten Gleichstellungspolitik betont, um eine wirkungsvolle und nachhaltige Umsetzung zu gewährleisten.
Regierungspräsident Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements: «Ich freue mich, dass wir jetzt - mit dem vom Regierungsrat verabschiedeten Planungsbericht – einen Schritt weiter sind bei der konkreten Umsetzung der Gleichstellungsarbeit im Kanton Luzern.»

Planungsbericht fokussiert auf fünf Leitsätze
Der Planungsbericht beinhaltet die fünf folgenden übergeordneten Leitsätze:
  • Förderung der wirtschaftlichen Autonomie durch faire Arbeitsbedingungen, gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbsleben, Lohngleichheit und Stärkung der beruflichen und sozialen Situation der Luzerner Bevölkerung.
  • Bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben durch bedarfsgerechte Kinderbetreuungsstrukturen.
  • Vielfältigere Ausbildung- und Berufsverläufe der Luzerner Bevölkerung durch die Sensibilisierung und Information von Fach- und Beratungspersonen.
  • Signalwirkung des Kantons als Arbeitgeber durch die Förderung der Chancengleichheit aller Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung und als Dienstleister durch die Anerkennung der Vielfalt der Luzerner Bevölkerung in seiner Kommunikation und Dienstleistungskultur.
  • Verbesserung der Sicherheit der Luzerner Bevölkerung durch koordiniertes Vorgehen gegen geschlechtsspezifische Gewalt sowie leichten Zugang zu Anlaufstellen für Betroffene.

    Der im Planungsbericht enthaltene Massnahmenplan ist in vier Handlungsfelder geordnet, nämlich die Förderung der wirtschaftlichen Autonomie, die Sensibilisierung und Information, die Signalwirkung der kantonalen Verwaltung und die Prävention und Verringerung geschlechtsspezifischer Gewalt.

    Umsetzung des Planungsberichts wirkungsvoll koordinieren
    Der Kantonsrat wird den Planungsbericht zur Förderung der Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen (2022-2025) und den darin enthaltenen Massnahmenplan Ende November 2022 behandeln. Gleichstellungspolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Die Departemente sind für die Ausarbeitung und Umsetzung der Massnahmen innerhalb ihrer Zuständigkeiten verantwortlich. Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft wird die Departemente fachlich begleiten. Sie koordiniert und berichtet über die Umsetzung des Massnahmenplans.

    Anhang
    Planungsbericht Botschaft B 133
    Strategiereferenz
    Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
    Luzern steht Lebensqualität
    Luzern steht für Zusammenhalt
  •  
     
    Edith Lang
    Dienststellenleiterin Soziales und Gesellschaft
    Telefon 041 228 57 79
     
     
    Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden