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Info für Gemeinden
Newsletter 1/22
 
 
Inhalt
 Wie Gemeinden vor Abstimmungen informieren dürfen
 LGVE zur Information mit Gemeinde- und Projektwebseiten
 Honau: Planungsbericht zur Gemeindeinitiative liegt vor
 Termine für Wahljahr 2023 sind festgelegt
 E-Voting: System der Post macht Fortschritte
 Revision Stimmrechtsgesetz: Vernehmlassung beendet
 
 

Wie Gemeinden vor Abstimmungen informieren dürfen

 
Moderne Kommunikationskanäle eröffnen attraktive Möglichkeiten, um Stimmberechtigte über eine Vorlage zu informieren. Vermehrt nutzen Gemeinden dazu auch Mittel wie Webseiten oder Social-Media. Doch im Abstimmungskampf ist nicht alles zulässig. Zu unterscheiden sind drei verschiedene Phasen.
 
 

LGVE zur Information mit Gemeinde- und Projektwebseiten

 
In der Datenbank der Luzerner Gerichts- und Verwaltungsentscheide wurde ein Entscheid mit Relevanz für Gemeinden veröffentlicht. Er widmet sich der Information rund um die Abstimmung zu einem Projekt von regionaler Bedeutung. Diese erfolgte mit Abstimmungsbotschaft und Gemeinde- sowie Projektwebseite.
 
 

Honau: Planungsbericht zur Gemeindeinitiative liegt vor

 
Mit einer Initiative wurde der Gemeinderat Honau beauftragt, das Potenzial einer Fusion mit den Nachbarn Gisikon und Root zu prüfen. Nun liegt das Ergebnis seiner Abklärungen vor. Der Rat spricht sich für Verhandlungen mit Root aus. Die Bevölkerung stimmt am 26. Juni 2022 darüber ab.
 
 

Termine für Wahljahr 2023 sind festgelegt

 
Die Wahlen von Kantons- und Regierungsrat finden am 2. April 2023 statt, die Nationalrats- und Ständeratswahlen am 22. Oktober 2023. Nächster Fixpunkt ist der 29. August 2022: Dann werden die Listennummern der Parteilisten für die Kantons- und Nationalratswahlen ausgelost.
 
 

E-Voting: System der Post macht Fortschritte

 
Schweizweit ist E-Voting derzeit ausgesetzt. Die Optimierung des einzigen angebotenen Systems kommt voran, hat aber immer noch Verbesserungspotenzial. Der Kanton Luzern will E-Voting für Auslandschweizerinnen und -schweizer wieder anbieten. Vorerst aber wartet er die weitere Entwicklung ab.
 
 

Revision Stimmrechtsgesetz: Vernehmlassung beendet

 
Auch in ausserordentlicher Lage müssen politische Rechte ausgeübt werden können. In der Covid-19-Epidemie erliess die Regierung eine Verordnung und stützte sich auf Notrecht. Mit einer Änderung des Stimmrechtsgesetzes soll es Gemeinden und Regierung möglich sein, in ähnlichen Situationen geeignete Massnahmen zu treffen. Mittlerweile ist das Vernehmlassungsverfahren abgeschlossen.
 
 
Justiz- und Sicherheitsdepartement
des Kantons Luzern
Abteilung Gemeinden
Bundesplatz 14
6002 Luzern
Telefon 041 228 64 83
E-Mail gemeinden@lu.ch
 
 
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