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Aktuelle Informationen zu den Härtefallmassnahmen
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren

Das Weihnachtsfest und der Jahreswechsel stehen vor der Tür. Wir nehmen die bevorstehenden Feiertage zum Anlass, Sie erneut über den Stand der Härtefallmassnahme zu informieren. Aktuell laufen Vorbereitungen von Bund und Kanton zur möglichen Verlängerung der Härtefallmassnahmen. Sobald detaillierte Informationen über die genaue Umsetzung vorliegen, werden wir Sie wieder informieren.

Informationen zu bisherigen Härtefallunterstützung

- Die Gesuchseinreichung wurde planmässig per 1. Dezember 2021 abgeschlossen. Aktuell laufen zudem die Prüfungen der speziellen Einzelfälle, die mittels der Bundesratsreserve unterstützt werden sollen.

- Rückzahlungen an den Kanton können nach wie vor über das «Formular zur Rückzahlung von Härtefallgeldern» eingereicht werden.

- Finanzdirektor Reto Wyss wird anlässlich einer Medienkonferenz vom 12. Januar 2022 die Härtefallhilfe des Kantons Luzern bilanzieren. Dabei werden Sie insbesondere auch über den aktuellen Stand der Umsetzung und die Grundsätze der bedingten Gewinnbeteiligung informiert. Vorgängig wird Ihnen ein Newsletter mit demselben Inhalt zugestellt. Aktuell sind noch einige inhaltliche Details mit dem Bund (SECO) zu klären, bei denen wir auch teilweise noch auf Rückmeldungen des Bundes angewiesen sind.

Wie geht es weiter?

Aktuell hat sich die epidemiologische Lage in der Schweiz leider wieder zugespitzt.
Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen davon lassen sich noch nicht abschliessend einschätzen. Um bei Bedarf wiederum gezielte Unterstützung zu leisten, haben jedoch sowohl auf Bundesebene als auch im Kanton Luzern entsprechende Vorbereitungen gestartet. Der Bundesrat hat jüngst informiert, dass er das Eidgenössische Finanzdepartement damit beauftragt hat, die Grundlagen für eine gezielte Verlängerung der Härtefallmassnahme auszuarbeiten. Die Kantone sind in diese Arbeiten involviert.

Wir sind uns bewusst, dass die aktuelle Situation in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung darstellt – insbesondere nachdem der Bundesrat aufgrund der epidemiologischen Lage letzte Woche weitere Massnahmen beschlossen hat.
An dieser Stelle möchte ich Ihnen allen meinen Dank aussprechen für die konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen Wochen und Monaten. Es stimmt mich zuversichtlich, dass wir auch in diesen unruhigen Zeiten immer einen Weg gefunden haben, Probleme gemeinsam zu lösen und so die Luzerner Wirtschaft zu stabilisieren und die Arbeitsplätze zu sichern.

Nun wünschen wir Ihnen schöne Festtage, ein besinnliches Weihnachtsfest und schon jetzt einen guten Start ins neue Jahr.

Freundliche Grüsse


Natanael Rother, Leiter Härtefallmassnahme
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Gerne weisen wir Sie an dieser Stelle nochmals auf die Vorgaben hin, die Sie als Unternehmen, das Härtefallhilfe beansprucht hat, zwingend beachten müssen:

Ihr Unternehmen darf aufgrund von Art. 6 der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes für das Geschäftsjahr 2021 sowie für die drei darauffolgenden Jahre (d.h. bis und mit 2024) oder bis zur vollständigen Rückzahlung der erhaltenen Finanzhilfen

- keine Dividenden oder Tantiemen ausschütten
- keine Kapitaleinlagen rückerstatten
- keine Darlehen an die Eigentümer des Unternehmens vergeben oder
- keine Darlehen an ausländische Gruppengesellschaften vergeben.
 
 
Finanzdepartement des Kantons Luzern
Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern
Helpline 041 228 75 19
E-Mail Haertefall@lu.ch
 
 
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