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Aktuelle Informationen zu den Härtefallmassnahmen
 
 
Geschätzte Damen und Herren

Wir hoffen, Sie sind gut ins neue Jahr gestartet und wünschen Ihnen für das 2022 alles Gute.

Finanzdirektor Reto Wyss wird am Mittwoch anlässlich einer Medienkonferenz die Öffentlichkeit über den Abschluss des ersten Härtefallprogramms und über die bedingte Gewinnbeteili-gung informieren. Es ist uns ein Anliegen, dass Sie die Informationen vorab aus erster Hand erhalten.

Das erste Härtefallprogramm ist seit Ende 2021 beendet. 1889 Luzerner Unternehmen haben von der öffentlichen Hand 232 Millionen Franken erhalten, um die Corona-Krise zu bewälti-gen. Mit dem Hilfspaket von Bund und Kanton konnten Arbeitsplätze gesichert und Konkurse grösstenteils vermieden werden. Heute zeigt sich die Luzerner Wirtschaft als stabil. Die Ausarbeitung der Rahmenbedingungen der bedingten Gewinnbeteiligung ist abgeschlossen. Aktuell arbeitet der Bund zusammen mit den Kantonen ein weiteres Härtefallpaket aus.

Der Kanton Luzern hat 1889 Gesuche bewilligt und total 232 Millionen Franken ausbezahlt. Der untenstehenden Grafik können Sie entnehmen, wie viele Anträge pro Kategorie final abgeschlossen wurden. Die meisten Anträge, 1350, gehören der Kategorie 1 an. Das sind Un-ternehmen, die behördlich geschlossen wurden und einen Jahresumsatz von bis zu 5 Millionen Franken. Am zweitmeisten Gesuche sind für die Kategorie 3a eingegangen. 422 Unternehmen mit einer Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent bei einem Jahresumsatz von bis zu 5 Millionen Franken haben ein Gesuch eingereicht.
Auszahlungen

977 Unternehmen haben bis zu 100'000 Franken erhalten, 390 Betriebe haben zwischen 100'000 und einer 500'000 Franken an finanzieller Unterstützung erhalten und 75 Unternehmen haben mehr als eine halbe Million Franken an Härtefallgelder bekommen.

Bedingte Gewinnbeteiligung

Damit eine pragmatische Lösung bei der Berechnung der Härtefallunterstützung überhaupt möglich war und die Firmen zeitnah Geld erhielten, war es richtig, ein pauschales Modell in Kombination mit einer flächendeckenden bedingten Gewinnbeteiligung umzusetzen. Finanzdirektor Reto Wyss sagt dazu: «Wir haben stets kommuniziert, dass wir zwar unkompliziert und pragmatisch Hilfe leisten möchten, aber mit Steuergeldern keine Firmengewinne finanzieren. Darum ist die bedingte Gewinnbeteiligung folgerichtig.» Der Kanton Luzern setzt die Vorgaben der bedingten Gewinnbeteiligung des Bundes für sämtliche Betriebsgrössen um. Damit ist sichergestellt, dass alle Betriebe gleich behandelt werden. Das heisst, unterstützte Firmen müssen Härtefallunterstützungen bis zur Höhe der Gewinne nun dem Kanton zurückzahlen. Die bedingte Gewinnbeteiligung gilt grundsätzlich für alle Luzerner Unternehmen, welche A-fonds-perdu-Beiträge erhalten haben. Gesetzliche Grundlagen dazu sind Art.12 Abs.1 septies des Covid-19 Gesetzes sowie § 3b der kantonalen Härtefallverordnung. Die bedingte Gewinnbeteiligung gilt somit für alle Kategorien (1 bis 3b), für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter und über 5 Millionen Franken, für Unternehmen aller Branchen genauso wie für natürliche (Einzelunternehmen) und juristische Personen.

Unten angefügt sind zwei Beispiele:

Ein Unternehmen hat 200’000 Franken A-fonds-perdu-Beiträge erhalten. Im Jahresabschluss 2021 weist das Unternehmen einen Gewinn aus. Davon darf das Unternehmen nun noch einen allfälligen Verlust aus dem Jahr 2020 abziehen. Im Beispiel gehen wir davon aus, dass der Gewinn 2021 abzgl. Verlust 2020 100’000 Franken beträgt. Das unterstützte Unternehmen hat nun im Rahmen der bedingten Gewinnbeteiligung 100’000 Franken zurückzuführen.

Total erhaltene A-fonds-perdu Beiträge Fr. 200’000.-
Gewinn 2021 abzgl. Verlust 2020 Fr. 100’000.-
Zurückzuführender Gewinn Fr. 100’000.-

Beim Beispiel 2 hat ein Unternehmen wiederum 200’000 Franken A-fonds-perdu-Beiträge erhalten. Sein Gewinn 2021 abzüglich Verlust 2020 beträgt jedoch 300’000 Franken. Zurückzuführen ist jedoch maximal derjenige Betrag, mit welchem das Unternehmen vom Staat unterstützt wurde, d.h. im vorliegenden 2. Beispiel: 200’000 Franken.

Total erhaltene A-fonds-perdu Beiträge Fr. 200’000.-
Gewinn 2021 abzgl. Verlust 2020 Fr. 300’000.-
Zurückzuführender Gewinn Fr. 200’000.-

Für weitere Informationen kontaktieren Sie unsere Website, die wir soeben aktualisiert haben. Dort finden Sie knapp ein Dutzend Fragen und Antworten zur bedingten Gewinnbeteiligung, die für Sie hilfreich sein könnten.

Sollten dann noch Fragen auftauchen, dürfen Sie sich gerne via haertefall@lu.ch an uns wenden.

Uns ist bewusst, dass die Lage mit dem Coronavirus aktuell erneut sehr anspruchsvoll ist. Bund und Kantone bereiten sich daher auf die Umsetzung eines erneuten Programms vor. Details sind aktuell in Erarbeitung. Sobald wir weiterführende Informationen haben, werden wir Sie informieren. Der Kanton Luzern wird wiederum mit den Vertretern der Branchenverbände und den Sozialpartnern die Umsetzung koordinieren.

Besten Dank für Ihr Engagement und weiterhin alles Gute.

Freundliche Grüsse

Natanael Rother, Leiter Härtefallmassnahme
 
 
Finanzdepartement des Kantons Luzern
Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern
Helpline 041 228 75 19
E-Mail Haertefall@lu.ch
 
 
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