Auszahlungen977 Unternehmen haben bis zu 100'000 Franken erhalten, 390 Betriebe haben zwischen 100'000 und einer 500'000 Franken an finanzieller Unterstützung erhalten und 75 Unternehmen haben mehr als eine halbe Million Franken an Härtefallgelder bekommen.
Bedingte GewinnbeteiligungDamit eine pragmatische Lösung bei der Berechnung der Härtefallunterstützung überhaupt möglich war und die Firmen zeitnah Geld erhielten, war es richtig, ein pauschales Modell in Kombination mit einer flächendeckenden bedingten Gewinnbeteiligung umzusetzen. Finanzdirektor Reto Wyss sagt dazu: «Wir haben stets kommuniziert, dass wir zwar unkompliziert und pragmatisch Hilfe leisten möchten, aber mit Steuergeldern keine Firmengewinne finanzieren. Darum ist die bedingte Gewinnbeteiligung folgerichtig.» Der Kanton Luzern setzt die Vorgaben der bedingten Gewinnbeteiligung des Bundes für sämtliche Betriebsgrössen um. Damit ist sichergestellt, dass alle Betriebe gleich behandelt werden. Das heisst, unterstützte Firmen müssen Härtefallunterstützungen bis zur Höhe der Gewinne nun dem Kanton zurückzahlen. Die bedingte Gewinnbeteiligung gilt grundsätzlich für alle Luzerner Unternehmen, welche A-fonds-perdu-Beiträge erhalten haben. Gesetzliche Grundlagen dazu sind Art.12 Abs.1 septies des Covid-19 Gesetzes sowie § 3b der kantonalen Härtefallverordnung. Die bedingte Gewinnbeteiligung gilt somit für alle Kategorien (1 bis 3b), für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter und über 5 Millionen Franken, für Unternehmen aller Branchen genauso wie für natürliche (Einzelunternehmen) und juristische Personen.
Unten angefügt sind zwei Beispiele: Ein Unternehmen hat 200’000 Franken A-fonds-perdu-Beiträge erhalten. Im Jahresabschluss 2021 weist das Unternehmen einen Gewinn aus. Davon darf das Unternehmen nun noch einen allfälligen Verlust aus dem Jahr 2020 abziehen. Im Beispiel gehen wir davon aus, dass der Gewinn 2021 abzgl. Verlust 2020 100’000 Franken beträgt. Das unterstützte Unternehmen hat nun im Rahmen der bedingten Gewinnbeteiligung 100’000 Franken zurückzuführen.
Total erhaltene A-fonds-perdu Beiträge Fr. 200’000.-
Gewinn 2021 abzgl. Verlust 2020 Fr. 100’000.-
Zurückzuführender Gewinn Fr. 100’000.-
Beim Beispiel 2 hat ein Unternehmen wiederum 200’000 Franken A-fonds-perdu-Beiträge erhalten. Sein Gewinn 2021 abzüglich Verlust 2020 beträgt jedoch 300’000 Franken. Zurückzuführen ist jedoch maximal derjenige Betrag, mit welchem das Unternehmen vom Staat unterstützt wurde, d.h. im vorliegenden 2. Beispiel: 200’000 Franken.
Total erhaltene A-fonds-perdu Beiträge Fr. 200’000.-
Gewinn 2021 abzgl. Verlust 2020 Fr. 300’000.-
Zurückzuführender Gewinn Fr. 200’000.-
Für weitere Informationen kontaktieren Sie unsere
Website, die wir soeben aktualisiert haben. Dort finden Sie knapp ein Dutzend Fragen und Antworten zur bedingten Gewinnbeteiligung, die für Sie hilfreich sein könnten.
Sollten dann noch Fragen auftauchen, dürfen Sie sich gerne via
haertefall@lu.ch an uns wenden.
Uns ist bewusst, dass die Lage mit dem Coronavirus aktuell erneut sehr anspruchsvoll ist. Bund und Kantone bereiten sich daher auf die Umsetzung eines erneuten Programms vor. Details sind aktuell in Erarbeitung. Sobald wir weiterführende Informationen haben, werden wir Sie informieren. Der Kanton Luzern wird wiederum mit den Vertretern der Branchenverbände und den Sozialpartnern die Umsetzung koordinieren.
Besten Dank für Ihr Engagement und weiterhin alles Gute.
Freundliche Grüsse
Natanael Rother, Leiter Härtefallmassnahme