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Mitteilung
12. Oktober 2022
 
 

Gemeindezuweisung: Kanton schiebt Rechnungsstellung über die Ersatzabgaben auf

Seit dem 1. September 2022 sind im Rahmen der Gemeindezuweisung Ersatzabgaben fällig für Gemeinden, die ihr Aufnahmesoll in der vorgegebenen Frist nicht erfüllen konnten. Das Gesundheits- und Sozialdepartement hat entschieden, die Rechnungsstellung vorerst aufzuschieben. Die Rechnungsstellung soll dann erfolgen, wenn feststeht, ob die Prognosen des Staatssekretariats für Migration SEM tatsächlich eintreffen. Sollten diese nicht eintreffen, prüft das GSD, den Erfüllungsgrad rückwirkend zu senken, was neue Berechnungen zur Folge hätte.

Im Juni 2022 wurden 74 Luzerner Gemeinden verpflichtet, innert 10 Wochen Unterkunftsplätze für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich bereit zu stellen. 64 Gemeinden hatten die geforderten 75 Prozent ihres Aufnahmesolls per 1. September 2022 nicht erfüllt (Mitteilung vom 12. September 2022). Wie im Sozialhilfegesetz vorgesehen, sind für diese Gemeinden seit dem 1. September 2022 Ersatzabgaben fällig.

Rechnungsstellung über Ersatzabgaben aufgeschoben
Das Gesundheits- und Sozialdepartement hat nun beschlossen, die Rechnungsstellung aufzuschieben. Regierungspräsident Guido Graf, Gesundheits- und Sozialdirektor, stellt klar: «Aufgeschoben bedeutet nicht aufgehoben. Die Ersatzabgaben werden dann in Rechnung gestellt, wenn feststeht, ob die Prognosen des SEM eintreffen. Falls diese nicht eintreffen, prüft das GSD, den Erfüllungsgrad rückwirkend zu senken, was zu neuen Berechnungen führen würde.»

Die Prognosen des SEM bilden die Basis für die Berechnung des Verteilschlüssels und die Festlegung des Erfüllungsgrads. Wesentliche Abweichungen von der Prognose würden eine Neubeurteilung der Lage notwendig machen. Die Auswirkungen können von einer Anpassung von Verteilschlüssel und Erfüllungsgrad bis hin zur Beendigung der Gemeindezuweisung reichen, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Pflicht zur Entrichtung von Ersatzabgaben.

Da aktuell unklar ist, auf welchem Erfüllungsgrad die Maluszahlungen für das 3. Quartal 2022 schliesslich basieren, werden durch die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen DAF zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Berechnungen vorgenommen. Die Gemeinden wurden per Mail über den Erfüllungsstand per Ende September 2022 informiert (vergleiche entsprechende Übersicht).

Kanton schafft in Wikon weitere Plätze
In der temporären Unterkunft (TUK) auf der Marienburg in Wikon kann die DAF weitere Räumlichkeiten nutzen und so 50 weitere Plätze zur Unterbringung schaffen. Insgesamt bietet die temporäre Unterkunft in Wikon, die seit Mitte März in Betrieb ist, nun Platz für 200 Personen.

Keine Entspannung der Lage in Sicht
Regierungspräsident Guido Graf sagt: «Die Zuweisungen von Menschen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich sind noch immer sehr hoch und werden es gemäss Prognosen des SEM auch weiterhin bleiben. Somit ist keine Entspannung der Lage in Sicht. Trotz grosser Anstrengungen von Kanton und Gemeinden bleibt die Unterbringungssituation höchst anspruchsvoll.»

Aufgrund der Fluchtbewegungen von Schutzsuchenden aus der Ukraine setzt die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen im Auftrag der Luzerner Regierung die Zuweisung an die Gemeinden um (siehe Mitteilungen vom 22. Juni 2022 und vom 10. August 2022). 74 Gemeinden hatten im Juni 2022 einen Zuweisungsentscheid erhalten. Seither hatten sie zehn Wochen Zeit, gemäss dem durch den Luzerner Regierungsrat festgelegten Verteilschlüssel pro 1’000 Einwohnende 23,5 Unterbringungsplätze für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zur Verfügung zu stellen. Der Erfüllungsgrad des Aufnahmesolls betrug 75 Prozent. Bis zum 1. Dezember 2022 gilt ein Erfüllungsgrad von 90 Prozent.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität
Luzern steht für Zusammenhalt
 
 
Silvia Bolliger
Leiterin Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
Telefon 041 228 58 91
(erreichbar am 12. Oktober 2022 von 14.00 bis 15.00 Uhr)
 
 
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