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Kurzmitteilung aus dem Regierungsrat
5. Juli 2024
 
 

Regierungsrat sieht bei der neuen Jagdverordnung Überarbeitungsbedarf

Das Bundesparlament revidierte 2022 das Jagdgesetz. Nun hat der Bundesrat die Kantone zur Vernehmlassung der Teilrevision der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung) eingeladen. Der Luzerner Regierungsrat ortet aus verschiedenen Gründen Überarbeitungsbedarf. Er hält in seiner Stellungnahme fest, dass die vorliegende Verordnungsänderung zu stark in die Autonomie der Kantone bei der Umsetzung eingreife und die Regelungen zu detailliert seien. Die Regierung befürchtet grosse personelle und finanzielle Mehraufwände bei der Umsetzung der Bestimmungen und äussert sich daher aus finanzpolitischer Sicht grundsätzlich kritisch zur Vorlage. Er fordert zudem, dass die Neuerungen die Interessen der Kantone mit Revierjagdsystem und personell schlanken Jagdverwaltungen besser berücksichtigen.

Stellungnahmen des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes
 
 
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