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Infoletter Pflanzenschutz |
Mit dem Infoletter Pflanzenschutz Feldbau orientieren wir Sie über Aktuelles zu Pflanzenschutz und Kulturführung aus den Bereichen Ackerbau, Futterbau und Problempflanzen/Neophyten. |
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Ackerbau - Rüben
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Mit den steigenden Temperaturen nimmt auch das Cercospora-Befallsrisiko zu. Bei anfälligen Sorten und Parzellen welche in der Nähe von vorjährigen Rübenparzellen oder Mieten liegen, sollte auf Cercospora-Blattflecken kontrolliert werden. Als Hilfsmittel zur Einschätzung der Notwendigkeit der Behandlung dient das Prognoseprogramm Cercbet in der BetaSwiss-App. Die Bekämpfungsschwelle liegt bei 1 bis 2 schwach befallenen Pflanzen pro Are oder einem grösseren Befallsherd im Bestand. Für Kontrollen muss jeweils das ganze Feld angeschaut werden.
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Es ist wichtig, Bakterielle- und Cercospora-Blattflecken zu unterscheiden. Bakterielle Blattflecken sind harmlos und nicht behandelbar; sie treten vor allem nach Gewittern und Hagelschlägen auf. Cercospora-Blattflecken sind ca. 2-3 mm grosse, rötlich-braun umrandete Flecken mit hellem Zentrum, in dem mit der Lupe ein weisser filziger Belag und dunkle Punkte sichtbar sind. Im Vergleich dazu besitzen die bakteriell verursachten Flecken kein Pilzmyzel und keine dunklen Sporenlager im hellen Innenhof.
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Ackerbau - Kartoffeln
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Da die Bestände durch Niederschläge und Tau nass sind, ist das Krautfäulerisiko weiterhin hoch. Kontrollen sind weiterhin angezeigt. Der Fungizidschutz muss aufrechterhalten werden. Alternaria breitet sich in den gestressten Beständen weiter aus. Daher sollte im Falle einer Behandlung ein Produkt gewählt werden, welches auf beide Krankheiten wirkt. Sind die Kartoffeln erntereif, sollte 3-4 Tage vor dem Abflammen resp. Abschlegeln eine letzte Fungizidbehandlung mit einem Sporen-abtötenden Produkt durchgeführt werden (Verhinderung Knolleninfektion).
Aufgrund des hohen Krautfäuledrucks hat das BLV 2 Allgemeinverfügungen, befristet bis zum 30. September 2024, ausgestellt:
| – | Diverse Pflanzenschutzmittel mit erhöhter Kupfermaximalmenge (genaue Infos hier). |
| – | Diverse Pflanzenschutzmittel mit erhöhter Anzahl Anwendungen (genaue Infos hier). |
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Ackerbau - PSB "Angemessene Bedeckung des Bodens"
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Wer sich für den Produktionssytembeitrag "Angemessene Bedeckung des Bodens" angemeldet hat, sollte die Zwischenbegrünung nicht vergessen. Denn für Hauptkulturen welche vor dem 1. Oktober geerntet werden, muss auf mind. 80 % der Fläche innerhalb von max. 7 Wochen nach der Ernte der Vorkultur eine Bodenbedeckung angelegt werden.
Als Bodenbedeckung zählen:
| – | Neuansaat Hauptkulturen |
| – | Zwischenkulturen und Gründüngungen |
| – | weiterbestehende Untersaaten der Vorkultur |
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Ausfallgetreide & Ausfallraps alleine sowie Ernterückstände zählen nicht als Bodenbedeckung.
Wenn Sie ein Zwischenfutter oder Gründüngung aussäen möchten, erfolgt dies möglichst unmittelbar nach der Strohernte. Denn unbedeckter Boden wird im Sommer heiss wodurch Bodenlebewesen negativ beeinflusst werden (Zeitungsartikel von "die Grüne" vom 28. Oktoner 2023). Wird im Herbst nach der Zwischenbegrünung eine neue Hauptkultur angesät, empfiehlt es sich dann mehr Zeit für eine ideale Saatbeetvorbereitung oder allfällige Unkrautkur einzuplanen.
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Neophyten/Problempflanzen
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Erdmandelgras - Kontrolle nach der Ernte
Nach der Ernte ist das Erdmandelgras in den Stoppelfeldern gut sichtbar. Auffällig ist seine hellgrüne Farbe. Die Blätter sind spitz und haben eine deutliche Mittelrille. Eine konsequente Kontrolle hilft Erdmandelgras früh zu erkennen und dieses frühzeitig zu bekämpfen.
Nach jedem Einsatz auf Parzellen mit Erdmandelgrasbefall sind die Maschinen zwingend zu reinigen. Ungereinigte Maschinen sind nicht auf anderen Parzellen einzusetzen! Dies gilt nicht nur bei der Bodenbearbeitung sondern auch bei jeglichen Erntearbeiten.
Melden Sie uns neue Befallsherde unbedingt, sodass eine individuelle Bekämpfungsstrategie ausgearbeitet werden kann. Meldung per Mail an pflanzenschutz.bbzn@sluz.ch oder Telefon an 041 228 30 70.
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Biodiversitätsförderflächen
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Unterstützung bei Blumenwiesenansaaten
Wer nächstes Jahr im Rahmen des Programms «Ansaat artenreiche Blumenwiese» der Dienststelle Landwirtschaft und Wald eine Blumenwiese ansäen möchte, sollte bis am 31. August ein Gesuch einreichen. Im Herbst wird durch Dominic Eisenring vom BBZN die Fläche auf ihre Eignung kostenlos beurteilt. Bei geeigneten Flächen wird die Aussat finanziell unterstützt.
Möchten Sie eine Steillage pfluglos (mit Geohobel) ansäen? Dann können Sie sich über dasselbe Gesuch melden.
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Änderungen im Bereich Pflanzenschutz
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Für einige Wirkstoffe resp. Produkte sind wiederum Verkaufs- und Aufbrauchfristen zu beachten. Sie finden unterhalb eine Auflistung oder finden hier eine Übersicht:
| – | Benthiavalicarb (Amarel Disperss W-6830, Vincare W-6235) Ausverkauffrist: 01.01.2025 Aufbrauchfrist: 01.07.2025 |
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| – | Clofentezine (Apollo SC W-6109 / W-6656) Ausverkauffrist: 01.01.2025 Aufbrauchfrist: 01.07.2025 |
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| – | Metiram (Polyram DF W-2935) Ausverkauffrist: 01.01.2025 Aufbrauchfrist: 01.07.2025 |
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| – | S-Metolachlor (Camix W-6733, Deluge W-7466, Dual Gold W-5651, Gardo Gold W-6286, Lumax W-6454, Lumax H W-7311, Total W-7392) Ausverkauffrist: 01.10.2024 Aufbrauchfrist: 01.01.2025 |
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| – | Triflusulfuron-methyl (Debut W-7294, Debut DuoActive W-7383, Shiro 500 W-7511) Ausverkauffrist: 01.10.2024 Aufbrauchfrist: 01.04.2025 |
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Termine
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Die nächsten Termine - Veranstaltungen
BBZN
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