Zur Webansicht
Mitteilung
24. Mai 2024
 
 

Regierungsrat verabschiedet Normalarbeitsvertrag für Kita-Vorpraktika

Der Regierungsrat hat einen Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende im Vorpraktikum in privaten Kindertagesstätten (NAV Kita) erlassen. Dies passierte auf Antrag des Gesundheits- und Sozialdepartements und der Tripartiten Kommission Arbeitsmarkt (TKA). Der NAV Kita legt insbesondere eine zeitliche Befristung der Praktika und einen Mindestlohn fest. Er tritt am 1. Juli 2024 in Kraft und gilt befristet für drei Jahre.

Im Kanton Luzern beobachtet die Tripartite Kommission Arbeitsmarkt (TKA) den Arbeitsmarkt in Branchen, die nicht über allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge verfügen. Dazu gehören auch private Kindertagesstätten (Kitas). Dabei wird unter anderem überprüft, ob die orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne eingehalten werden. Kontrollen bei privaten Kindertagesstätten (Kitas) im 2017 ergaben, dass insbesondere bei den Vorpraktika die Lohnempfehlungen des Verbandes Kinderbetreuung Schweiz (kibesuisse), welche der TKA als Grundlage für die Lohnberechnungen dienten, oftmals unterschritten wurden. Zudem zeigte sich, dass auch die von der TKA empfohlene Maximaldauer eines Vorpraktikums von einem Jahr vielfach nicht eingehalten wurde. Im Jahr 2019 hat die TKA Kriterien für das Vorpraktikum in Kitas festgelegt, um die Lohn- und Anstellungsbedingungen zu verbessern. In den darauffolgenden Jahren führte die TKA Nachkontrollen durch. Diese zeigten auf, dass die von der TKA definierten Kriterien nur zu einer geringfügigen Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in den Vorpraktika geführt haben. Aus diesem Grund hat das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) die TKA beauftragt, gemeinsam mit dem Sozialversicherungszentrum WAS wira Luzern einen Entwurf für einen Normalarbeitsvertrag für Vorpraktika in privaten Kindertagesstätten (NAV Kita) auszuarbeiten.

34 Rückmeldungen sind im Vernehmlassungsverfahren eingegangen

Die öffentliche Vernehmlassung zum NAV Kita dauerte vom 1. April bis 30. Juni 2023. Im Vernehmlassungsverfahren sind 34 Stellungnahmen eingegangen. Insbesondere bei den politischen Parteien fand der Entwurf der NAV Kita Zustimmung. Die Parteien anerkennen den Handlungsbedarf und erachten den NAV Kita als ersten Schritt zur Verbesserung der Anstellungsbedingungen in den Kitas. Der Branchenverband kibesuisse sowie einige Kitas äusserten sich hingegen kritisch gegenüber der Einführung des NAV.

Infolge der Auswertung der Vernehmlassung wurde unter anderem der Mindestlohn für das Vorpraktikum angepasst. So wurde der Mindestlohn für die ersten sechs Monate Vorpraktikum entsprechend den Empfehlungen der kibesuisse erhöht. Den Mindestlohn bei einer Verlängerung eines Vorpraktikums hat die Regierung jedoch infolge der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung gegenüber der Vernehmlassungsversion gesenkt. Des Weiteren wurden die Bestimmungen zur Kündigungsfrist angepasst.

Als Vorpraktika gilt ein befristetes Anstellungsverhältnis in einer Kita mit Ausbildungscharakter und ohne direkten Bezug zu einer Ausbildung, in deren Rahmen betreuerische Arbeitsleistungen erbracht werden. Der NAV Kita sieht vor, dass ein Vorpraktikum grundsätzlich nicht länger als sechs Monate dauert. Dabei gilt ein Mindestlohn von 950 Franken pro Monat. Ein Vorpraktikum kann nur auf maximal zwölf Monate verlängert werden, wenn der Betrieb der arbeitnehmenden Person verbindlich einen Ausbildungsplatz für das folgende Ausbildungsjahr zusichert oder einen Mindestlohn von brutto 2’000 Franken ausbezahlt. «Mit dem Normalarbeitsvertrag wird die Situation betreffend Vorpraktika in Kitas deutlich verbessert: Praktikantinnen und Praktikanten müssen angemessen entlöhnt werden und den sogenannten «Kettenpraktika» wird mit dem NAV Kita entgegengewirkt», hält Regierungsrätin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements, fest. Der auf drei Jahre befristete NAV Kita tritt per 1. Juli 2024 in Kraft. Damit wird er für die in der Regel im August startenden Praktikumsverhältnisse zur Anwendung gelangen.

Anhang
Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende im Vorpraktikum in privaten Kindertagesstätten (NAV Kita)
 
 
Dr. iur. Lea Schläpfer
Leiterin Rechtsdienst
Gesundheits- und Sozialdepartement des Kantons Luzern
Telefon 041 228 54 66
(erreichbar am Freitag, 24. Mai 2024 zwischen 13.45 – 14.45 Uhr)
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden
Staatskanzlei.lu.ch