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Mitteilung
14. Mai 2024
 
 

Regierungsrat lehnt Volksinitiative zum Stimmrechtsalter 16 ab

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Volksinitiative «Ja zum Stimmrechtsalter 16!» ohne Gegenentwurf abzulehnen. Nach Ansicht des Regierungsrates stellt die aktuelle Kopplung der Altersschwelle für das aktive und das passive Stimm- und Wahlrecht an die zivilrechtliche Volljährigkeit eine sinnvolle und klare Regelung dar. Zudem erachtet er unterschiedliche Altersgrenzen bei kantonalen Vorlagen und Bundesvorlagen als unklar und wenig praktikabel.

Am 25. Mai 2023 reichte die Allianz «jung & engagiert», die 19 Organisationen, Parteien und Verbände umfasst, die Verfassungsinitiative «Ja zum Stimmrechtsalter 16!» ein. Die Initiative verlangt die Senkung des aktiven Stimm- und Wahlrechts in kantonalen Angelegenheiten von heute 18 auf 16 Jahre. Sie nimmt damit eine Forderung auf, die im Jahr 2019 bereits mit einer Einzelinitiative im Luzerner Kantonsrat eingebracht und schliesslich im Jahr 2021 abgelehnt wurde.

Keine Entkopplung von Stimm- und Wahlrecht von der zivilrechtlichen Volljährigkeit
Als Gründe für eine Senkung des Stimmrechtsalters wird von den Initiantinnen und Initianten angeführt, dass der frühere Einbezug mehr Mitbestimmung erlaube und das Interesse an der Politik fördere. Zudem seien Jugendliche von politischen Entscheidungen länger betroffen und sollten deshalb früher mitbestimmen können. Der Regierungsrat anerkennt diese Gründe, gewichtet aber die Kopplung des Stimm- und Wahlrechtsalters an die zivilrechtliche Volljährigkeit von 18 Jahren höher. Zudem ist er der Ansicht, dass die Altersgrenze für das aktive und das passive Stimm- und Wahlrecht einerseits sowie für das aktive Stimm- und Wahlrecht in kantonalen und nationalen Angelegenheiten andererseits nicht auseinanderfallen solle. Er verzichtet deshalb auch auf einen Gegenentwurf.

Stimmrechtsalter 16 schweizweit bislang mehrheitlich abgelehnt
Schweizweit gab es in der jüngeren Vergangenheit sowohl auf kantonaler als auch auf nationaler Ebene verschiedene Bestrebungen, das Stimmrechtsalter auf 16 Jahre zu senken. Diese waren aber fast überall chancenlos. So lehnte die Stimmbevölkerung zuletzt in den Kantonen Neuchâtel (2020), Uri (2021), Zürich (2022) und Bern (2022) entsprechende Vorlagen ab. Einzig der Kanton Glarus kennt seit dem Jahr 2007 das Stimmrechtsalter 16. Auf Bundesebene sprach sich der Nationalrat kürzlich nach längerer politischer Debatte gegen eine parlamentarische Initiative aus, welche die Einführung des Stimmrechtsalters 16 gefordert hatte.
 
 
Larissa Probst
Mitarbeiterin Kommunikation und Information
Justiz- und Sicherheitsdepartement
Telefon 041 228 45 87
medien.jsd@lu.ch
 
 
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