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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
10. Juli 2024
 
 

Regierung bewilligt Strassenbauprojekt in Ebikon

Auf dem Areal Sagenmatt in der Gemeinde Ebikon ist eine grössere Überbauung geplant. Im Abschnitt dieser Überbauung soll die Kantonsstrasse K 17 (Luzernerstrasse) angepasst und der Mülibach revitalisiert werden. Das Bauprojekt ist mit dem Strassenbauprojekt abgestimmt. So werden die unterirdische Garage und oberirdischen Parkplätze der Überbauung Sagenmatt im Norden über die Kantonsstrasse K 17 erschlossen. Weitere wenige oberirdische Parkplätze sind von Süden ab der Schachenweidstrasse (Gemeindestrasse) zugänglich. Die vorhandene Rechtsabbiegespur auf der Kantonsstrasse K 17 wird aufgehoben und in der Mitte der Kantonsstrasse ist ein 2,5 Meter breiter Mehrzweckstreifen vorgesehen. Das Trottoir längs der Kantonsstrasse wird zusammen mit der Umgebungsgestaltung der neuen Überbauung erstellt. Ebenfalls Bestandteil des Strassenbauprojekts ist die Verschiebung des Fussgängerstreifens inklusive die Anpassungen am Trottoir in westlicher Richtung. Der bereits heute teilweise vohandene Velostreifen wird durchgängig verlängert und schliesst an die bestehenden Velostreifen an. Der Regierungsrat hat das Strassenbauprojekt genehmigt und die Bauherrschaft Dritten übertragen. Für den Kanton Luzern entstehen für die Anpassung der Kantonsstrasse keine Kosten, da die Gesamtkosten von der Bauherrschaft getragen werden.
 
 

Stadt Luzern: Regierung genehmigt Umzonung beim Verkehrshaus und weist Beschwerde ab

Am 4. Mai 2023 beschloss der Grosse Stadtrat der Stadt Luzern eine Teilrevision des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements im Gebiet Verkehrshaus. Das Verkehrshaus der Schweiz ist das meistbesuchte Museum der Schweiz und somit überregional und international für das kulturelle Angebot der Region Luzern von grosser Bedeutung. Als Ergänzung zum Museumsbetrieb möchte der Verein Verkehrshaus der Schweiz auf dem Areal einen Beherbergungsbetrieb mit rund 200 Betten realisieren. Das ist in der aktuellen Zone für öffentliche Zwecke nicht möglich. Daher hat die Stadt Luzern eine spezifische, auf den Ort zugeschnittene Sonderzone erlassen. Gegen den Beschluss wurde eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht, welche die Regierung abgewiesen hat. Sie beurteilt die Umzonung als recht- und zweckmässig und hat sie genehmigt.
 
 

Hohenrain: Regierung genehmigt Gesamtrevision der Ortsplanung

An der Gemeindeversammlung vom 5. Mai 2023 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Hohenrain die Gesamtrevision der Ortsplanung. Hauptinhalt der Gesamtrevision ist die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts, unter anderem die Einführung der Überbauungsziffer (ÜZ) sowie der Gesamthöhe und damit zusammenhängend eine neue Einteilung der Bauzonen. Die Gemeinde Hohenrain hat mehrere Ein- und Umzonungen vorgenommen, Einzonungen im Gebiet Johanniterhof in die Kernzone zur Zentrumsentwicklung und im Gebiet Heumoos in die Arbeitszone. Letztere dient der Erweiterung von zwei bestehenden Betrieben angrenzend an das Siedlungsgebiet der Gemeinde Hochdorf. Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung hat die Gemeindeversammlung auch die Gewässerräume festgelegt. Diese sind weitestgehend recht- und zweckmässig. Bei zwei Grundstücken hat die Gemeindeversammlung von der kantonalen Vorprüfung abweichende Gewässerräume festgelegt, welche nicht bewilligt werden können. Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung wurden drei Verwaltungsbeschwerden eingereicht. Der Regierungsrat hat diese abgewiesen und die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Hohenrain mit den erwähnten zwei Korrekturen zum Gewässerraum genehmigt.
 
 
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