Der Luzerner Regierungsrat hat die Richtprämien für die Prämienverbilligung 2022 festgelegt. Es sind rund 200 Millionen Franken zur Entlastung der Luzerner Bevölkerung vorgesehen.
Die individuelle Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenkasse ist ein wichtiges sozial- und gesundheitspolitisches Instrument zur Entlastung von Haushalten in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Der Regierungsrat hat in der zuständigen Verordnung die Rahmenbedingungen für die individuelle Prämienverbilligung im kommenden Jahr festgelegt.
Richtprämien werden angepasst
Der Regierungsrat definiert jährlich die Parameter für die Berechnung der Prämienverbilligung unter Berücksichtigung der Prämienentwicklung und der zur Verfügung stehenden Mittel. Zur Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung für das Jahr 2022 gelten in den einzelnen Prämienregionen die folgenden Richtprämien in Franken: