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Mitteilung
10. November 2021
 
 
Prämienverbilligung: Richtprämien für 2022 festgesetzt
Der Luzerner Regierungsrat hat die Richtprämien für die Prämienverbilligung 2022 festgelegt. Es sind rund 200 Millionen Franken zur Entlastung der Luzerner Bevölkerung vorgesehen.

Die individuelle Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenkasse ist ein wichtiges sozial- und gesundheitspolitisches Instrument zur Entlastung von Haushalten in bescheidenen finanziellen Verhältnissen. Der Regierungsrat hat in der zuständigen Verordnung die Rahmenbedingungen für die individuelle Prämienverbilligung im kommenden Jahr festgelegt.

Richtprämien werden angepasst

Der Regierungsrat definiert jährlich die Parameter für die Berechnung der Prämienverbilligung unter Berücksichtigung der Prämienentwicklung und der zur Verfügung stehenden Mittel. Zur Berechnung des Anspruchs auf Prämienverbilligung für das Jahr 2022 gelten in den einzelnen Prämienregionen die folgenden Richtprämien in Franken:
Haushalte mit geringen Einkommen entlasten
Anspruch auf Prämienverbilligung haben Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, Sozialhilfebeziehende sowie Haushalte, deren Ausgaben für die Krankenkassenprämien mindestens zehn Prozent des massgeblichen Einkommens übersteigen. Haushalte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen werden damit gezielt entlastet. Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Verbilligung der Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung beträgt unveränderte 83'434 Franken für Paare und 66'747 Franken für Alleinerziehende.

Rund 200 Millionen Franken zur Entlastung der Luzerner Bevölkerung
Im kommenden Jahr sind rund 200 Millionen Franken für die individuelle Prämienverbilligung vorgesehen, um die in den vergangenen Jahren steigende Belastung der Luzerner Bevölkerung durch Krankenkassenprämien zu verringern.

Weitere Informationen: www.ahvluzern.ch

Die drei Prämienregionen
Die Luzerner Gemeinden sind in drei Prämienregionen eingeteilt. Zur Region 1 gehören Luzern, Emmen, Kriens, Horw und Ebikon. Zur Region 2 zählen folgende Gemeinden: Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Eich, Malters, Meggen, Meierskappel, Neuenkirch, Nottwil, Oberkirch, Root, Rothenburg, Ruswil, Schenkon, Sempach, Sursee, Udligenswil, Werthenstein und Wolhusen. Die restlichen 56 Gemeinden bilden die Prämienregion 3.
 
 
Edith Lang
Leiterin Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Telefon 041 228 57 79
(erreichbar am Donnerstag, 10. November 2021, 11.00-12.00 Uhr)
 
 
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