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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
10. März 2023
 
 

Pfaffnau: Regierungsrat genehmigt Gesamtrevision der Ortsplanung

An der Gemeindeversammlung vom 5. Juli 2022 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Pfaffnau eine Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus dem Bau- und Zonenreglement (BZR), dem Zonenplan Siedlung Pfaffnau, dem Zonenplan Siedlung St. Urban sowie dem Zonenplan Landschaft. Zudem beschloss der Gemeinderat Pfaffnau am 26. Juli 2022 den kommunalen Verkehrsrichtplan. Hauptinhalt der Gesamtrevision ist die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts, unter anderem die Einführung der Überbauungsziffer (ÜZ) und damit zusammenhängend eine neue Einteilung der Bauzonen. Die Gemeinde hat verschiedene Ein- und Umzonungen beschlossen und hat an allen Gewässern den Gewässerraum festgelegt. Eine raumplanerisch der Arrondierung dienende Einzonung im Gebiet Spilhof wird durch praktisch flächengleiche Auszonungen im Gebiet Sagenstrasse kompensiert, weshalb diese genehmigt werden kann. Zudem wird die Zone für öffentliche Zwecke beim Parkplatz der Luzerner Psychiatrie erweitert, welcher Einzonung ebenfalls zugestimmt werden kann, weil keine kantonalen Schutzgebiete oder Inventare betroffen sind, die Flächen bereits heute als Abstellplätze genutzt und zusätzlich Massnahmen im Mobilitätsmanagement ergriffen werden. Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Ortsplanung, die insgesamt den übergeordneten Vorgaben entspricht, sowie den Verkehrsrichtplan der Gemeinde Pfaffnau genehmigt.

 
 

Regierungsrat unterstützt Bundesgesetz für mehr Transparenz und Aufsicht im Energiegrosshandel

In den vergangenen Monaten hat sich der Energiemarkt insbesondere durch den Krieg in der Ukraine verändert – die Strompreise sind gestiegen und der Liquiditätsbedarf der Energieunternehmen hat sich erhöht. Um die Versorgungssicherheit zu stärken, hat der Bundesrat das Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten auf den Weg gebracht und dazu ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Das neue Gesetz dient dazu, das Vertrauen in die Integrität dieser Märkte zu festigen und sicherzustellen, dass die auf diesen Märkten gebildeten Preise ein unverfälschtes und auf einem offenen und fairen Wettbewerb beruhendes Zusammenspiel zwischen Angebot und Nachfrage widerspiegeln. Die Aufsicht der Energiehandelsmärkte soll der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) übertragen werden. Der Luzerner Regierungsrat unterstützt die Vorlage. Er begrüsst die Zielsetzung und Notwendigkeit des neuen Gesetzes. Im Verbund mit den beiden wichtigen anderen Vorkehrungen wie der Wasserkraftreserve und dem Reservekraftwerk in Birr wird mit dem neuen Bundesgesetz ein weiterer Beitrag zu Gunsten der Versorgungssicherheit geleistet. Das neue Bundesgesetz ist der erste Schritt, um den im vergangenen Jahr konzipierte Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen abzulösen.

Anhang: Stellungnahme Kanton
 
 

Regierung befürwortet gesetzliche Grundlagen gegen Strassenlärm

Eine nationalrätliche Motion verlangt die Schaffung von rechtlichen Grundlagen, um effektiver als bis anhin gegen lärmrelevante Fahrmanöver und Fahrzeugmanipulationen vorzugehen und diese entsprechend zu sanktionieren. Der Regierungsrat befürwortet diese Stossrichtung im Grundsatz.

In seiner Stellungnahme weist er allerdings auf Widersprüchlichkeiten im Bereich der Sanktionen hin. Ferner erachtet der Kanton Luzern eine Unterstützung des Bundes bei der Beschaffung von möglichst einheitlichen Kontrollmitteln als angezeigt, zumal seitens Bund für die Unterstützung des Vollzugs bereits technische und rechtliche Abklärungen für den Einsatz von Lärmblitzern getroffen wurden. Der Regierungsrat sieht darin eine Vereinfachung im Beschaffungsprozesses für die Kantone und zugleich schafft eine Vereinheitlichung auch Sicherheit und Akzeptanz in der Anwendung.

Anhang: Vernehmlassungsantwort
 
 
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