Der Waldentwicklungsplan (WEP) ist revidiert. Der Regierungsrat hat ihn erlassen und er ist seit 1. Januar 2023 in Kraft. Der WEP ist behördenverbindlich und konkretisiert die Aufgaben der Abteilung Wald der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) und der beauftragten Forstfachpersonen. Insbesondere sind darin Handlungsgrundsätze zu den Waldfunktionen und den Vorrangfunktionen sowie die allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze festgelegt. Die Vorrangfunktionen sind im Geoportal in der Karte Waldfunktionen aktualisiert.
Die im Rahmen der öffentlichen Auflage im Frühling 2022 eingegangenen 250 Anpassungsanträge wurden einzeln geprüft. Im Bericht über die öffentliche Auflage Teilrevision WEP sind die Eingaben sowie die Stellungnahme dazu zusammengestellt. Verschiedene Anliegen sind in den WEP eingeflossen.