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Oktober-Session: Finanzausgleichsgesetz angepasst und das Betteln neu geregelt
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Die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes ist vom Luzerner Kantonsrat in erster Beratung gutgeheissen worden. Die Stabilität und Solidarität unter den Gemeinden war dabei ein wichtiges Anliegen. Neu geregelt wird im Kanton Luzern das Betteln im öffentlichen Raum, das Parlament passte das Übertretungsstrafgesetz entsprechend an.
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Die Steuererträge der Gemeinden haben sich regional sehr unterschiedlich entwickelt, weshalb der Kantonsrat das Finanzausgleichsgesetz (B32) teilweise überarbeitet hat. Er verlangt allerdings für die zweite Beratung im Dezember Anpassungen, damit die Beträge für die Geber- und die Nehmergemeinden nicht zu stark anwachsen. Mit der Teilrevision des Gesetzes werden finanzielle Unterschiede zwischen den Gemeinden ausgeglichen, damit alle Kommunen ähnliche Leistungen zu vertretbaren Steuern anbieten können. Ausgeglichen werden die Ressourcen (Steuereinnahmen) und die Lasten (kaum beeinflussbare Ausgaben). Der Kantonsrat machte klar, dass die Teilrevision nur eine Übergangslösung sein darf und bald die Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes folgen muss.
Betteln ist teilweise erlaubt Neu geregelt wird das Betteln im öffentlichen Raum. Das Parlament passte das Übertretungsstrafgesetz (B30) an, womit das Betteln im Kanton Luzern neu teilweise erlaubt ist, wenn dabei die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gestört wird (Video). Nötig wurde die Gesetzesanpassung aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.
Für das neue kantonale Verwaltungsgebäude am Seetalplatz KVSE bewilligte der Kantonsrat einen Zusatzkredit von 14,25 Millionen Franken (B31) für die Aufstockung des Neubaus im Innenhof und energietechnische Verbesserungen.
Diskussionen über Höhenklinik Montana Im Rahmen eines dringlichen Vorstosses (A277) verlangte der Kantonsrat Auskunft über den gescheiterten Verkauf der Höhenklinik Montana. Die Regierung wies darauf hin, dass nun eine Task-Force das weitere Vorgehen prüfen werde. Es gibt drei Möglichkeiten für die Höhenklinik: Weiterbetrieb, Verkauf oder Schliessung.
Der Kantonsrat hat zudem einen Vorstoss (M140) überwiesen, welcher eine Kantonsinitiative für den Durchgangsbahnhof Luzern DBL verlangt. Die Initiative fordert, dass der DBL spätestens 2040 vollständig eröffnet wird.
Anhang Video zur Neuregelung des Bettelns im öffentlichen Raum Kurzprotokoll Liste der neueröffneten Vorstösse
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