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Kurzmitteilungen
11. Januar 2022
 
 

Abrechnung über den Hochwasserschutz Kleine Emme: Kredit unterschritten

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat den Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung des Sonderkredits für den Hochwasserschutz, Kleine Emme, Los 1, Abschnitt Swiss Steel, in den Gemeinden Luzern und Emmen. Für das Projekt hatte der Kantonsrat am 10. Januar 2017 einen Sonderkredit von 14,05 Millionen Franken bewilligt. Nach Abzug der Beiträge von Bund (45 %), Gemeinden und Interessierten (25 %) verblieben dem Kanton Kosten von rund 4,1 Millionen Franken. Nach Abschluss des Projekts fallen Gesamtkosten in der Höhe von 13,32 Millionen Franken an, womit der bewilligte Kredit um gut 700’000 Franken unterschritten wurde. Der Bund beteiligt sich mit einem Beitrag in der Höhe von rund 6 Millionen Franken; Gemeinden Luzern und Emmen inklusive Interessierte leisten insgesamt einen Beitrag von nahezu 3,4 Millionen Franken.

Anhang
Botschaft B 95
 
 

Arbeiten zum Wirkungsbericht der Aufgaben- und Finanzreform 18 sowie zum Finanzausgleich haben gestartet

Die Arbeiten zum Wirkungsbericht über die Aufgaben- und Finanzreform 18 sowie zum innerkantonalen Finanzausgleich sind kürzlich angelaufen. Der Kanton wird dem Parlament im Jahr 2023 den Wirkungsbericht zur Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) und zum innerkantonalen Finanzausgleich vorlegen. Damit folgt der Kanton dem Wunsch der Gemeinden, die beiden Wirkungsberichte ein Jahr vorzuziehen. Die Begleitgruppe zur AFR 18 konnte in den vergangenen zwei Jahren die Bedürfnisse der Gemeinden einbringen und offene Fragen klären. Für die Erstellung des Wirkungsberichts wurde eine Projektgruppe gegründet, in welcher Kanton und Gemeinden gleichermassen vertreten sind. Mitglied der Projetsteuerung sind Finanzdirektor Reto Wyss und Sicherheitsdirektor Paul Winiker sowie die Luzerner Stadträtin Franziska Bitzi Staub und Markus Kronenberg vom Verband der Luzerner Gemeinden.

Mit der Aufgaben- und Finanzreform (AFR 18) wurde die langjährige Forderung der Gemeinden umgesetzt, dass der Kanton und die Gemeinden die Volksschule je zur Hälfte finanzieren. Weiter übernimmt der Kanton den Grossteil der Kosten des Hochwasserschutzes (Wasserbau und Gewässerunterhalt). Die Mehrbelastung des Kantons wird unter anderem mit Kostenübernahmen der Gemeinden bei anderen Aufgaben und einem Steuerfussabtausch zwischen Kanton und Gemeinden gegenfinanziert. Die Luzerner Stimmbevölkerung hat der AFR 18 im Mai 2019 zugestimmt.
 
 
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