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Kurzmitteilung aus dem Regierungsrat
28. September 2022
 
 

Roggliswil: Regierungsrat genehmigt Gesamtrevision der Ortsplanung

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Roggliswil beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 15. Februar 2022 eine Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus Zonenplan und Bau- und Zonenreglement. Hauptinhalt der Gesamtrevision ist die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts, dazu gehört die Einführung der Überbauungsziffer und damit zusammenhängend eine neue Einteilung der Bauzonen. Die Stimmberechtigten beschlossen auch zahlreiche Umzonungen und haben den Gewässerraum festgelegt. Die Gemeinde Roggliswil ist eine Rückzonungsgemeinde mit einer rechnerischen Überkapazität von 4 Hektaren Bauzone, wovon im Vorprüfungsverfahren die Rückzonung einer Fläche von 0,67 Hektaren auf fünf Grundstücken als zweck- und verhältnismässig beurteilt wurde. Die Stimmberechtigten beschlossen an der Gemeindeversammlung mit einer Ausnahme die entsprechenden Rückzonungen. Es war Aufgabe des Regierungsrates, die Rechtmässigkeit der von den Stimmberechtigten beschlossenen Ausnahme zu prüfen. Er kommt dabei zum Schluss, dass der Beschluss der Stimmberechtigten in diesem Punkt mit dem übergeordneten Recht nicht vereinbar ist und ordnet daher auch die Rückzonung der fraglichen Teilfläche in die Landwirtschaftszone an. Der Regierungsrat genehmigt im Übrigen – mit einer Ausnahme zu einer lärmschutzrechtlichen Festlegung – die Gesamtrevision der Ortsplanung, insbesondere verschiedene Umzonungen und namentlich auch die Festlegung des Gewässerraumes.
 
 

Regierungsrat beschliesst Revision der Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee wurden das Militär- und Zivildienstrecht in verschiedenen Punkten geändert. So wurden der Zeitraum, in der eine Wehrpflichtersatzabgabe zu entrichten ist, angepasst und die Pflicht, bei einer Verschiebung der Rekrutenschule eine Abgabe zu zahlen, aufgehoben. Zudem wurde eine sogenannte Abschluss-Ersatzabgabe bei Entlassung aus dem Dienst eingeführt und die Voraussetzungen für die Amtshilfe verbessert. Die Revision der Bundeserlasse erfordert in einigen Punkten eine entsprechende Änderung und Nachführung der kantonalen Vollzugsverordnung über die Wehrpflichtersatzgabe.
 
 
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