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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
8. April 2022
 
 

Regierungsrat äussert sich in der Vernehmlassung zur Revision des CO2-Gesetzes: «Die Zielerreichung ist damit nicht gesichert.»

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat die Kantone eingeladen, zur Revision des CO2-Gesetzes Stellung zu nehmen. Denn nach der Ablehnung der Totalrevision des CO2-Gesetzes in der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 wurden die Bestimmungen des geltenden CO2-Gesetzes bis 2024 verlängert. Eine Weiterführung der CO2-Gesetzgebung nach 2024 ist nicht nur für den Bund, sondern auch für den Kanton Luzern, der das Ziel «Netto null 2050» verfolgt, unabdingbar. In seiner Stellungnahme zeigt sich der Regierungsrat zudem besorgt über die abnehmende Versorgungssicherheit mit Strom in der Schweiz. Das aktuelle Weltgeschehen verdeutlicht, dass eine Reduktion der Abhängigkeit vom Ausland bei der Energieversorgung anzustreben ist. Die Regierung stellt deshalb fest, dass sowohl die Senkung des Ausstosses von Treibhausgasen auf netto null bis 2050 als auch die Gewährleistung der Versorgungssicherheit nur mit einem möglichst raschen Ausbau der erneuerbaren Energien und den entsprechenden Speichertechnologien und intelligenten Steuerungen möglich sein werde. Darüber hinaus ist es aus Sicht des Regierungsrates wichtig, dass sowohl die technische als auch die vertragliche Einbindung der Schweiz im europäischen Stromnetz und dem dazugehörigen Strommarkt durch den Bund konsequent weiterverfolgt wird. Zur Revisionsvorlage des CO2-Gesetzes äussert sich der Regierungsrat auch kritisch: Diese präzisiert zwar die Klimaschutzziele, verpasst es aber, die dafür notwendigen wirksamen Massnahmen und Instrumente zu bestimmen. Die Zielerreichung ist damit nicht gesichert. Nichtsdestotrotz bringt die vorliegende Revision in einigen Handlungsfeldern Verbesserungen, die der Luzerner Regierungsrat unterstützt. Insbesondere spricht sich die Regierung für die Erweiterung im Bereich der Förderung bei Gebäuden sowie für die Regeln zu CO2-Grenzwerten bei Neuwagen aus.

Zur Stellungnahme
 
 

Bildungsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine

Der Regierungsrat hat folgende Bildungsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen: 16- bis 18-jährige Jugendliche werden in die Schulangebote Asyl aufgenommen, die vom Kanton geführt und finanziert werden. Die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung wird weiter ermächtigt, Personen mit Schutzstatus S bedarfsorientiert in die bestehenden Strukturen der Deutschförderung aufzunehmen und diese nach Bedarf und in Rücksprache mit den Dienststellen Soziales und Gesellschaft sowie Asyl- und Flüchtlingswesen zu erweitern.
Der Bund finanziert diese Sprachkurse mit, die restlichen Kosten übernimmt der Kanton.
 
 
Staatskanzlei Luzern
Kommunikation
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