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Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft
Luzern, 26. November 2021
 
 

Betrug, Urkundenfälschung und Veruntreuung: Ehemaliger Pfarrer angeklagt

Luzern

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen einen 51-jährigen Schweizer abgeschlossen. Dem ehemaligen Pfarrer wird vorgeworfen, dass er von Privatpersonen arglistig Darlehen im Betrag von ca. 3.2 Millionen Franken bezogen hat und diese nicht zurückbezahlte. Zudem soll er unrechtmässig Geld von den Konten der Pfarrei für private Zwecke verwendet haben. Die Staatsanwaltschaft hat den Beschuldigten beim Kriminalgericht des Kantons Luzern angeklagt. Sie fordert für ihn u.a. eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Durch das Verhalten des Beschuldigten wurden die Geschädigten im Zeitraum von 2009 bis 2018 arglistig getäuscht, da ihnen die Überprüfung seiner finanziellen Lage nicht möglich war. Der Verwendungszweck der Gelder konnte nicht überprüft werden. Gemäss Anklage nutzte er das ihm entgegengebrachte Vertrauen in seiner Stellung als Pfarrer bewusst aus.

Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage an das Kriminalgericht des Kantons Luzern überwiesen. Sie fordert für den Beschuldigten, welcher geständig ist, eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Zudem habe sich der Beschuldigte einer fachärztlichen Behandlung wegen Spielsucht zu unterziehen. Der Mann wird wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfacher Veruntreuung angeklagt. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gilt für ihn die Unschuldsvermutung. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht terminiert.

 
 
KANTON LUZERN
Simon Kopp
Kommunikationsverantwortlicher Staatsanwaltschaft Luzern
Zentralstrasse 28
6003 Luzern
Tel + 41 41 248 80 52
E-Mail simon.kopp@lu.ch
 
 
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