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Rückerstattung der Verrechnungssteuer in Erbfällen - neu ist der Wohnsitzkanton der Erbberechtigen zuständig
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Neu fordern Erbinnen und Erben die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurück. Diese Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer trat auf den 1. Januar 2022 in Kraft und gilt ab Fälligkeiten 2022.
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