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Rückbaupflicht für illegale Bauten ausserhalb der Bauzonen |
Das Bundesgericht hat am 28. April 2021 in einem wegweisenden Urteil geklärt, wie lange illegal erstellte Bauten ausserhalb der Bauzonen zurückgebaut werden müssen. Bisher galt aufgrund der bisherigen Rechtsprechung der Grundsatz, dass für solche Bauten nach 30 Jahren kein Rückbau mehr angeordnet werden durfte. Das Bundesgericht entschied nun, dass der rechtmässige Zustand in jedem Fall wiederhergestellt werden muss, auch wenn die Bauten vor mehr als 30 Jahren erstellt wurden.
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